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Das Nachlassverzeichnis – Wichtiges Dokument bei der Erbschaft

Das Nachlassverzeichnis – Wichtiges Dokument bei der Erbschaft

Im Erbschaftsfall kann es sinnvoll und manchmal sogar notwendig sein, ein Nachlassverzeichnis zu erstellen. Was ein Nachlassverzeichnis ist und wann es zum Einsatz kommt, welche Angaben gemacht werden müssen, wenn Immobilien Teil des Nachlasses sind und woraus sich die Kosten für ein Nachlassverzeichnis zusammensetzen, erfahren Sie im folgenden Beitrag. 

Was ist das Nachlassverzeichnis?

Als Nachlass bezeichnet man alle Hinterlassenschaften der verstorbenen Person in ihrer Gesamtheit. Neben dem Vermögen gehören dazu zum Beispiel auch Dokumente und Verpflichtungen und ganz allgemein der private Besitz der oder des Verstorbenen.

Im Nachlassverzeichnis werden all diese hinterlassenen Vermögenswerte, Gegenstände, Schulden etc. aufgelistet. Auf der Basis dieses ausführlichen Verzeichnisses kann schließlich der Gesamtwert des Nachlasses ermittelt werden. Dabei richten sich die enthaltenen Wertangaben an dem Verkehrswert, den der jeweilige Nachlassgegenstand hat. Gerade bei Immobilien ist es schwierig, diesen Wert ohne professionelle Hilfe zu bestimmen. 

Wann kommt ein Nachlassverzeichnis zum Einsatz?

In vielen Fällen ist es nicht zwingend notwendig, ein Nachlassverzeichnis zu erstellen, kann aber durchaus sinnvoll sein. Das gilt beispielsweise, wenn es eine Erbengemeinschaft gibt oder wenn der Verstorbene hohe Schulden hinterlassen hat. Das Nachlassverzeichnis bietet den Erben dann eine gute Grundlage für die Entscheidung, ob sie das Erbe annehmen oder ausschlagen sollten. Außerdem kann durch den im Verzeichnis angegebenen Wert des Nachlasses das Erbe besser auf die verschiedenen Erben innerhalb der Erbengemeinschaft aufgeteilt werden.

In einigen Fällen ist die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses verpflichtend. Einige Beispiele sind Fälle, in denen:

  • Eine Erbschaftssteuer anfällt.
  • Vom Erblasser ein Testamentvollstrecker beauftragt wird.
  • Beim Nachlassgericht ein Erbschein beantragt wird.
  • Der Erbnehmer die Volljährigkeit noch nicht erreicht hat.

Was beinhaltet das Nachlassverzeichnis?

Zunächst ist wichtig, dass das Nachlassverzeichnis in schriftlicher Form erstellt wird und die Unterschrift des Erstellers trägt, der damit für die Angaben auf dem Verzeichnis haftet und dem Nachlassverzeichnis seine Gültigkeit verleiht.

Enthalten müssen außerdem folgende Daten sein:

  • Die Personalien des Erblassers und Informationen zu eventuellen unterhaltsberechtigten Kindern
  • Alle Informationen über die Gesamtheit des Nachlasses in all seinen Einzelheiten am Tag des Todes. Der Wert des Nachlasses wird am Ende zusammengerechnet.
  • Eventuelle Nachlassverbindlichkeiten, sprich Verbindlichkeiten aus zum Zeitpunkt des Todes noch nicht erfüllten Schulden des Erblassers.
  • Eine abschließende Vollständigkeitserklärung.

Ist der Erblasser im Grundbuch als Eigentümer oder Miteigentümer einer Immobilie eingetragen, wird diese Ebenfalls im Nachlassverzeichnis aufgelistet. Die Immobilie muss dann mit Adresse und Grundbuchbezeichnung vermerkt werden. Sollte eine Zwangsversteigerung für die Immobilie angeordnet sein oder das Grundstück unter Zwangsverwaltung stehen, ist dies ebenfalls entsprechend im Nachlassverzeichnis anzugeben.

Welche Kosten fallen für ein Nachlassverzeichnis an?

Eine genaue Summe für die Erstellung des Nachlassverzeichnisses zu nennen ist nicht möglich, da die Kosten variieren. Es kommt beispielsweise darauf an, ob Sachverständige und Gutachter beauftragt werden, um den Nachlasswert zu bestimmen und ob eine eidesstaatliche Versicherung im Nachlassverzeichnis nötig ist. Für die Arbeit des Notars fallen ebenfalls Kosten an, falls das Nachlassverzeichnis nicht privat erstellt wird. Die Kosten für die eidesstaatliche Versicherung und die Notarkosten richten sich nach dem Wert des Nachlasses.

Da die Kosten für das Nachlassverzeichnis zu den Nachlassverbindlichkeiten gezählt werden, werden sie aus dem Nachlass beglichen. Die Kosten für die eidesstaatliche Versicherung werden von dem Erben übernommen, der die Versicherung abgeben muss.

Kann ein Nachlassverzeichnis abgeändert werden?

Sobald das Nachlassverzeichnis notariell erstellt und beglaubigt worden ist, gilt es als rechtssicher und damit als fehlerfrei. Sollte es jedoch Verdacht darauf geben, dass ein privates Nachlassverzeichnis fehlerhaft ist, kann ein notarielles Nachlassverzeichnis angefordert werden. Alternativ kann von den Erben eine eidesstaatliche Versicherung eingefordert werden. Wenn ein Nachlassverzeichnis bei ihnen eingefordert wird und sie absichtlich Falschangaben liefern, können sie durch die eidesstaatliche Versicherung strafrechtlich verfolgt werden können.

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