So einfach geht's
- Sie kennen jemanden, der seine Immobilie im Bundesgebiet verkaufen möchte?
- Informieren Sie den Eigentümer darüber, dass Sie Ihm Immobiliendirektankauf.de als kompetenten und zuverlässigen Käufer empfehlen möchten.
- Laden Sie den Tippgeber-Bogen von unserer Website runter und füllen diesen aus.
- Senden Sie uns den unterschriebenen Tippgeber-Bogen per E-Mail oder postalisch zu.
- Wir informieren Sie über den Eingang Ihrer Empfehlung.
Zahlungsvoraussetzungen der Tippgeber-Provision
Die Tippgeber-Provision wird bei einem vermittelten rechtskräftigen Kaufvertrag des durch Sie benannten Eigentümers sofort ausbezahlt. Diese Provisionszahlung wird als Bruttobetrag ausgezahlt. Für etwaige umsatzsteuerpflichtige Geschäfte ist die Umsatzsteuer von Ihnen als Vermittler abzuführen.