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Wohnungsübergabe – Was sollte beachtet werden?

Wohnungsübergabe – Was sollte beachtet werden?

Die Wohnungsübergabe wird von vielen Mietern als reiner Pflichttermin empfunden: Die Wohnung wurde besichtigt, der Mietvertrag unterschrieben, der Umzug wurde vorbereitet. Auch die alte Wohnung muss für eine Übergabe vorbereitet werden; hier und da sind eventuell noch Schönheitsreparaturen notwendig. Im schnellen Alltagsleben kommt es häufig vor, dass die Räumlichkeiten einer neuen Wohnung nicht gründlich geprüft werden. Doch dies kann schwere negative Folgen mit sich bringen: Schäden, die zum Zeitpunkt einer Besichtigung nicht gemeldet worden sind, müssen später oft vom Mieter selbst behoben werden

Übergabeprotokoll: Der schriftliche Schutz

Bei einer Wohnungsübergabe sollten Details immer schriftlich festgehalten werden – Das Übergabeprotokoll bietet Schutz sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter. Dabei wird der Zustand der Wohnung am Übergabetag festgehalten. Die schriftliche Fixierung bietet den Vorteil, dass es zu keinen Missverständnissen kommen kann. Im Protokoll kann dann beispielsweise Vorort festgehalten werden, wer bis wann für etwaige Mängel aufkommen muss. So kann der Vermieter zum Beispiel einen Handwerker vermitteln, dessen Arbeit vom Mieter überprüft werden soll. Wichtig ist es, dass beide Parteien das Übergabeprotokoll unterzeichnen.


Das Festgehaltene muss von allen Parteien eingehalten werden

Es ist zwar nicht rechtlich verpflichtend ein Übergabeprotokoll zu erstellen, doch bietet es viele Vorteile. Allgemein gilt allerdings, dass das, was im Übergabeprotokoll festgehalten wurde, verbindlich ist, sofern beide Parteien das Protokoll unterschrieben haben. Im Protokoll aufgeführte Mängel dürfen im Nachhinein keinen Grund für eine Mietminderung darstellen. Ebenso muss die Wohnung nach Ende der Mietzeit wieder so hergestellt werden, wie sie übergeben wurde. Außerdem darf der Vermieter keinen Schadensersatz für Mängel verlangen, welche bereits im Übergabeprotokoll festgehalten wurden. 

Eine Überprüfung des Übergabeprotokolls ist sinnvoll

Wenn man sich dazu entscheidet, ein Übergabeprotokoll anzufertigen, dann sollte Dieses auch sorgfältig umgesetzt werden. Beide Parteien sollten das Protokoll achtsam unterschreiben; für Mängel, die bereits bei der Übergabe aufgefallen, allerdings nicht dokumentiert worden sind, muss im Zweifel der Mieter aufkommen.

Für eine Wohnungsübergabe sollte man ausreichend Zeit einplanen, denn nur so können Mängel aufmerksam wahrgenommen und notiert werden. Neben tropfenden Wasserhähnen oder Kratzern im Parkett, ist es die Überprüfung von nicht richtig schließenden Fenstern, die Kontrolle von Steckdosen oder anderen Installationsgeräten, welche Zeit kostet. Die Wohnungsübergabe sollte daher nie als reine Formalie betrachtet werden – Von keiner Partei.

Die Wohnungsübergabe sollte am Tag stattfinden

Viele Mieter erhoffen sich kleine Mängel erst im Nachhinein auszubessern. Doch bei allen Schäden, die im Übergabeprotokoll nicht dokumentiert worden sind, kann der Vermieter behaupten, dass der Mieter der Schuldtragende ist. Daher sollte für die Wohnungsübergabe nicht nur genügend Zeit eingeplant werden – Sie sollte außerdem am Tag durchgeführt werden. Gute Lichtverhältnisse sorgen dafür, dass Mängel weniger schnell übersehen werden.


Was tun, wenn doch noch Mängel entdeckt werden?

Trotz sorgfältiger Kontrolle kann es passieren, dass weitere Mängel nach dem Einzug entdeckt werden. Als Mieter sollten Sie diese umgehend Ihrem Vermieter melden. Bei einer baldigen Meldung von Schäden hat der Mieter meisten keine Nachteile, im Gegenteil: So ist es für den Vermieter einfacher nachzuvollziehen, dass der Mieter nicht der Schadensverursacher ist. Sollten die Schäden erst nach einigen Monaten gemeldet werden, so stehen meistens die Mieter in der Schuld. 

Zählerstand: Unbedingt kontrollieren

Nicht nur Mängel innerhalb der Immobilie sollten im Übergabeprotokoll festgehalten werden, sondern auch die Zählerstände von Wasserzählern und Gasuhren. Hier bietet es sich an, die Stände mit Fotos zu dokumentieren und elektronisch zu versenden. So kann auf unkomplizierte Weise nachgewiesen werden, wann die jeweiligen Fotos entstanden sind. 

Wie viele Wohnungsschlüssel sind angebracht?

Der Mieter hat bei der Wohnungsübergabe ein Anrecht auf mindestens drei Wohnungsschlüssel. Es ist auch möglich, mehr Wohnungsschlüssel zu bekommen; der Vermieter muss diese allerdings nicht am Tag der Übergabe bereithalten. Im Übergabeprotokoll sollte in jedem Fall festgehalten werden, wie viele und welche Schlüssel ausgehändigt worden sind.

Vereinbarungen zwischen Mieter und Vormieter anderweitig klären

Nicht selten kommt es vor, dass der neue Miete Gegenstände und Möbel von dem Vormieter übernehmen kann. Einbauküchen, aber auch Garnituren und Schränke sind hierfür beliebt. Dabei ist allerdings eine direkte Vereinbarung zwischen Mieter und Vormieter nötig; der Vermieter hat mit dieser Vereinbarung nichts zu tun, weswegen dies nicht im Übergabeprotokoll dokumentiert werden sollte. Sofern der Vormieter nichtvereinbarte Gegenstände in der Wohnung lässt und diese nicht räumt, müssen diese konkret benannt werden. Sollten die Gegenstände dennoch nicht entfernt werden, dann muss der Vormieter sowohl für die Instandhaltungs- als auch für die Instandsetzungskosten aufkommen. 

Der Schutz vor bösen Überraschungen

Auch bei einem Auszug ist es sinnvoll, ein Übergabeprotokoll anzufertigen, denn auch hier schützt es vor bösen Überraschungen. Die notwendigen Schönheitsreparaturen richten sich hier nach dem allgemeinen Zustand der Wohnung. Außerdem ist es eine rechtliche Frage, wer für welche Mängel aufkommen muss. Damit Sie keine bösen Überraschungen erleben, sollten Sie dem Vermieter bei Auszug nie einfach nur die Schlüssel zurückgeben: Ein Übergabeprotokoll schützt Sie vor vielen Konsequenzen!

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