Wissenswertes rund um den Mietaufhebungsvertrag
27. April 2021Üblicherweise haben sich Mieter und Vermieter bei der Unterzeichnung des Mietvertrags auf eine Kündigungsfrist geeinigt, die beide Parteien einzuhalten haben. In einigen Fällen kann aber die vorzeitige Kündigung des Vertrags von einer oder von beiden Parteien gewünscht sein. Dann kommt der Mietaufhebungsvertrag zum Einsatz. Welche Fälle das im Einzelnen sein können und welche Punkte ein Mietaufhebungsvertrag enthalten sollte, erklären wir Ihnen im folgenden Beitrag.
Wann kommt ein Mietaufhebungsvertrag zum Einsatz?
Bei dem Mietaufhebungsvertrag handelt es sich um die einvernehmliche vorzeitige Kündigung eines Mietvertrags, durch den die ursprünglich vereinbarte Kündigungsfrist ausgesetzt wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich bei dem eigentlichen Mietvertrag um einen unbefristeten oder einen befristeten Mietvertrag mit festem Auszugsdatum handelt. Der Mietaufhebungsvertrag kann in beiden Fällen zum Einsatz kommen. Der Wunsch, den Mietvertrag vorzeitig zu kündigen, kann entweder vom Vermieter oder vom Mieter kommen.
Plant der Vermieter zum Beispiel die vermietete Wohnung zu verkaufen oder hat Eigenbedarf an der Wohnung, kann er mit dem Mietaufhebungsvertrag die gesetzliche Kündigungsfrist umgehen, die sich nach der Länge des Mietverhältnisses richtet und zwischen drei und neun Monate betragen kann.
Der Wunsch, den Mietvertrag früher aufzulösen, kann auch seitens des Mieters entstehen. Wenn der Mieter beispielsweise eine neue Wohnung gefunden hat, aufgrund einer neuen Anstellung umziehen und die Wohnung aufgeben muss, oder wenn sich die Lebensumstände durch eine Trennung oder Scheidung von dem Partner oder der Partnerin geändert haben, ist es in seinem Interesse, schnellstmöglich aus dem Mietverhältnis rauszukommen. Doch auch in dem Falle, wenn der Mieter verstorben ist, können Angehörige den Mietaufhebungsvertrag nutzen, um nicht länger an seiner Stelle für die Miete aufkommen zu müssen.
Inhalt eines Mietaufhebungsvertrags
Generell werden die Konditionen des Mietaufhebungsvertrags von beiden Parteien individuell vereinbart, gesetzliche Vorgaben existieren dazu nicht. Jedoch sollten einige Punkte im Mietaufhebungsvertrag vorhanden sein und beachtet werden. Dazu gehören:
- Personalien des Mieters und des Vermieters
- Angaben zum Mietobjekt
- Neu vereinbartes Datum, zu dem das Mietverhältnis aufgelöst wird
- Weitere getroffene Vereinbarungen (z.B. zu Reparaturen, Kaution, Entschädigungen etc.)
- Unterschriften beider Parteien
Um ganz sicher zu gehen, ist es zu empfehlen, den Vertrag vor Unterzeichnung von einem Anwalt prüfen zu lassen. Achten Sie außerdem darauf, sich nicht lediglich mündlich zu einigen, sondern die Vereinbarung schriftlich festzuhalten, um sich im Zweifelsfall auf den schriftlichen Vertrag berufen zu können. Vermieter sollten ebenfalls darauf achten, die Klausel in den Vertrag mit reinzunehmen, dass der §545 BGB keine Anwendung findet. Dieser Paragraph regelt die Verlängerung des Mietverhältnisses, falls der Mieter nicht auszieht.
Entschädigung des Mieters oder Vermieters?
Einen Anspruch auf Entschädigung haben Mieter generell nicht, wenn sie einem Mietaufhebungsvertrag zustimmen. Sie befinden sich jedoch in einer günstigen Verhandlungsposition, um dennoch eine Entschädigung verlangen zu können, da der Vermieter auf die Einwilligung der Mieter angewiesen ist. Um die Mieter zum vorzeitigen Auszug zu bewegen, bieten viele Vermieter schon von sich aus eine Entschädigung an. Dabei muss es sich nicht zwingend um eine Geldsumme oder die Erstattung von Kosten handeln. Der Vermieter kann dem Mieter beispielsweise auch bei der Suche nach einer neuen Wohnung helfen oder ihm kleinere Reparaturen in der Wohnung, für die er eigentlich zuständig wäre, erlassen. Wie die Entschädigung letztlich aussieht, haben die Vertragsparteien zu vereinbaren.
Auch der Vermieter kann eine Entschädigung für die frühzeitige Kündigung seitens des Mieters aushandeln. Denkbar sind hier der Verzicht auf die Rückerstattung der Kaution, die Zahlung eines pauschalen Geldbetrags oder Hilfe bei der Suche nach einem Nachmieter.
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