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Weitere Entlastungen auf den Weg gebracht: Nun kommt die Strompreisbremse

Weitere Entlastungen auf den Weg gebracht: Nun kommt die Strompreisbremse

Für Haushalte und Unternehmen sind die hohen Energiepreise eine enorme Belastung. Als ersten Schritt zur Entlastung hatten Bundestag und Bundesrat eine Gaspreisbremse ab März 2023 beschlossen. Eine Einmalzahlung im Dezember sollte den Zeitraum bis zur Preisbremse überbrücken. Nun soll die sogenannte „Winterlücke“ mit vorgezogenen Maßnahmen geschlossen werden. Geplant ist, dass die Deckelung der Gaspreise schon im Januar greift. Und auch ein Gesetzentwurf zur Strompreisbremse wurde formuliert. Informationen dazu, was hier vorgesehen ist und worauf sich Verbraucher einstellen können, haben wir im nachfolgenden Beitrag für Sie zusammengestellt.

Was sieht der Gesetzentwurf  zur Strompreisbremse vor?

Die Strompreisbremse ab Januar 2023 soll - wie auch die Gaspreisbremse - eine Entlastung bewirken sowie einen Anreiz zum Energiesparen geben. Der Strompreis für private Verbraucher und kleine beziehungsweise mittlere Unternehmen mit einem Stromverbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden wird bei 40 Cent begrenzt. Diese Deckelung gilt inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte. Der Anreiz zum Energiesparen ergibt sich daraus, dass diese Deckelung des Strompreises nur für den Basisbedarf von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs gilt. Übersteigt der Verbrauch diesen Basis-Bedarf, gilt der aktuelle Marktpreis. Auch der Anstieg der Netzentgelte im deutschen Stromnetz soll gedämpft werden.

Weder private Haushalte noch kleine Unternehmen müssen sich aktiv um diese Finanzhilfen kümmern, sie werden bei hohen Vertragspreisen automatisch entlastet.

Praktisch bedeutet das: Verbraucher erhalten auf ihrer Stromrechnung eine Gutschrift, die sich an 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs bemisst. Diese Gutschrift wird über die Abrechnung durch den Stromversorger abgewickelt und kann von den Stromkunden direkt in der Rechnung eingesehen werden.

Eine Sofortzahlung für Stromkunden ist nicht geplant. Laut Gesetzentwurf soll die Deckelung der Strompreise schon im Januar greifen. Zwar ist eine Laufzeit der Strompreisbremse erst vom 1. März an bis 30. April 2024 geplant, doch im März sollen rückwirkend die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 angerechnet werden. Für Härtefälle sollen außerdem Fonds zur Verfügung stehen.

Wie soll die Strompreisbremse finanziert werden?

Die Strompreisbremse wird den Staat Schätzungen zufolge zwischen 50 und 70 Milliarden Euro kosten, je nachdem, wie sich die Strompreise entwickeln. Das Geld dafür kommt aus dem sogenannten „Abwehrschirm“ der Ampel-Koalition. Für diesen Fond zur Wirtschaftsstabilisierung sind insgesamt 200 Milliarden Euro vorgesehen.

Außerdem soll die Strompreisbremse dadurch finanziert werden, dass Zufallsgewinne von Stromproduzenten abgeschöpft werden. Dazu heißt es in einer Mitteilung der Bundesregierung: „Um die Strompreisbremse für den Basisverbrauch und eine Dämpfung der Netzentgelte für Strom zu finanzieren, sollen Zufallsgewinne von Stromproduzenten zumindest teilweise abgeschöpft werden“.

Wie hoch kann die Entlastung für Stromkunden konkret aussehen?

Eine Kilowattstunde Strom kostet für Neukunden derzeit durchschnittlich 43 Cent. Bestandskunden und Kunden in der Grundversorgung zahlen allerdings oft weniger.

Anhand einer Beispielrechnung wird deutlich, wie sich die Strompreisbremse auf 40 Cent pro Kilowattstunde konkret auf einen Haushalt auswirken kann:

So kann z.B. eine Familie mit einem Verbrauch von 5.000 kWh  pro Jahr und einem Strompreis von 43 Cent pro Kilowattstunde dadurch 120,00 Euro sparen. Berechnet werden hier dann 80 Prozent des Verbrauchs (also 4.000 kWh) zum gedeckelten Preis von 40 Cent pro kWh und 20 Prozent (also 1.000 kWh) zum Preis von 43 Cent.

Strompreisbremse: Muss mit einer Verschiebung gerechnet werden?

Deutschlands Energieversorger zweifeln daran, dass die Strompreisbremse wirklich zu Beginn des kommenden Jahres umgesetzt werden kann. So bezeichnet der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft den Zeitplan der Bundesregierung als „völlig unrealistisch“. Das Gesetzgebungsverfahren wird von der Bundesregierung als ungeheuer komplex bezeichnet. Und bei der technischen Umsetzung spielt die Vielzahl unterschiedlicher Tarifgestaltungen eine Rolle, die richtig abgerechnet werden müssen.

Wann wird das Gesetz beschlossen?

Sowohl über die Strom- als auch die Gaspreisbremse müssen Bundestag und Bundesrat noch abstimmen. Nach der erfolgten Absegnung durch das Kabinett ist am 2. Dezember 2022 der Termin, an dem die Preisbremsen vom Bundestag beschlossen werden sollen. Der Bundesrat soll dann am 16. Dezember abstimmen.

 

Haftungsausschluss: Die Blogartikel von Jensen & Doering besitzen lediglich einen informativen Charakter und stellen keine Rechts- oder Anlageberatung dar.

 

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