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Was beinhaltet Energieeinsparverordnung?

Was beinhaltet Energieeinsparverordnung?

Wie alle Neufassungen der Energieeinsparverordnung (EnEV), brachte auch die am 1. Mai 2014 in Kraft getretene EnEV 2014 neue Regelungen für die Energieeffizienz von Gebäuden mit sich. Im Hinblick auf den Klimawandel, und den dadurch unumgänglichen Klimaschutz, beinhaltet diese Neufassung eine Erhöhung der gesetzlichen Vorgaben für die Energieeffizienz von Bestands- und Neubauten. Das heißt: Neubauten müssen seit Eintritt der EnEV 2014 und der seit Inkrafttreten der (oft auch weiterhin unter dem Begriff EnEV 2014) laufenden EnEV 2016 noch strengere Energieeffizienzstandards erfüllen als zuvor.

Doch trotz aller nötigen Einsparungen von klimaschädlichen Emissionen, ist die Neufassung der EnEV, wie auch einige andere Projekte der Bundesregierung zum Klimaschutz (beispielsweise die zum 1. April 2020 geplante Steuererhöhung auf Flugtickets), umstritten. So geht die angedachte drastische Senkung des CO2-Ausstoßes genau so zögerlich vonstatten, wie der angekündigte Umbau der deutschen Stromversorgung, welcher es laut dem Kyoto-Protokoll von 1997 vorsieht, bis zum Jahr 2050 auf eine Sättigung von mindestens 80 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen zu wechseln. 

Jedoch wurden die Vorgaben für die Energie-Effizienz von Gebäuden mit der EnEV 2014 um einiges erhöht, wodurch die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft deutlich mehr belastet wurde, als vorm Inkrafttreten dieser Ordnungen. Eine solche Mehrbelastung bestimmter Industriezweige führt natürlich nicht gerade dazu, dass diese florieren. So ist es bei den vom Bundesverband freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW e.V.) geschätzten Mehrkosten von rund sechs bis acht Prozent pro Neubau durch die neue Energiekostenverordnung kein Wunder, dass es seit der EnEV 2014 zu einer gewissen Stagnation beim Neubau von Häusern gekommen ist. Und dies ist jetzt - angesichts des überall, aber vor allem in Ballungsgebieten fehlenden Wohnraums - natürlich besonders problematisch. 

Welche Änderungen haben sich durch die Novellierung der Energieeinsparverordnung für Bauherren und die Immobilienwirtschaft ergeben? 

Steigende Baukosten

Viele Bauträger bemängeln, die durch die EnEV 2014 anfallenden Mehrkosten beim Neubau eines Hauses würden sich, selbst bei einer hervorragenden Energie-Effizienz, nie vollständig amortisieren. So sei ein durchschnittliches Einfamilienhaus mit 140 qm Wohnfläche schon mit der vorletzten Verschärfung der EnEV von 2004 um ca. 30.000 Euro teurer geworden. Und diese Summe sei bei einer geschätzten normalen Betriebsdauer von rund 15 Jahren von Heizungsgeräten niemals einzuholen. Andere Vertreter der Bauwirtschaft glauben jedoch, dass diese Vorschriften für energieeffizienteres Bauen entstehende Mehrkosten auffangen und dadurch Kunden stabil bleibende Preise versprechen werden können.

Mehr Bürokratie rund ums Bauen 

Seit der EnEV 2014 gibt es strengere Regularien für die Handhabung des Energieausweises für Gebäude. So müssen seit Inkrafttreten der neuen Energieeffizienzverordnung bereits in Immobilienanzeigen die Energiewerte des angebotenen Hauses aufgeführt werden. Außerdem ist es seit der EnEV 2014 Pflicht, beim Verkauf oder der Vermietung eines Gebäudes, dem Interessenten den Energieausweis vorzulegen. Außerdem wurden unabhängige stichprobenartige Kontrollen für Energieausweise und Berichte über die Inspektion von Klimaanlagen eingeführt.

Wie geht es nun aus der Sicht von Bauherren und Bauträgern weiter mit den Energiesparzielen der Bundesregierung?   

Das nächste zu erreichende Etappenziel der Bundesregierung im Sinne der EnEV 2014 steht schon in diesem Jahr an. Denn trotz der durch diese Neufassung der Energieeinsparverordnung anfallenden zusätzlichen finanziellen Belastungen für bauwillige Bürger und die Immobilienwirtschaft sowie des fehlenden Wohnraums hält die Bundesregierung an ihrem Ziel, bis 2020 den Energieverbrauch von Wohnungen um ein Fünftel zu kürzen, fest. Damit liegt Deutschland im Plan der 2010 erlassenen europäischen Richtlinie für energieeffizientes Bauen, die ab 2021 nur noch Niedrigstenergie-Neubauten erlaubt. Diese Gesetzesänderung, nach der neue Gebäude in Zukunft einen gegen Null gehenden (oder zumindest einen extrem niedrigen) Energieverbrauch nachweisen können müssen, der außerdem zum größten Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen gedeckt sein sollte, gilt bei öffentlichen Gebäuden sogar schon seit Beginn des letzten Jahres. 

Trotz vieler Unsicherheiten und durchaus berechtigter Kritikpunkte, gerade an der durch EnEV 2014 entstandenen Mehrkosten beim Bau neuer Häuser, sind manche Bauträger inzwischen zuversichtlich, die durch die Vorschriften anfallenden Mehrkosten auffangen und eine gewisse Preisstabilität erreichen zu können. Jedenfalls sind hocheffiziente Niedrigst-, Null- und Plus-Energie-Gebäude heutzutage schon seit einiger Zeit technisch machbar. Jetzt gilt es nur noch, die, durch diese neue Herangehensweise ans Bauen, entstehenden Mehrkosten genauso effizient aufzufangen. Dies kann beispielsweise dadurch erfolgen, dass Gebäude, die auf dem neuesten Energieeffizienzstandard sind, in dieser Hinsicht längere Zeit keine kostenintensiven Nachbesserungen nötig haben werden und durch die Installation möglichst moderner Heizungssysteme eine Erneuerung erst nach mehr als den bisher angesetzten 15 Jahren erfolgen muss.

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