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Umzug ins Alters- oder Pflegeheim – Was tun mit Immobilieneigentum?

Umzug ins Alters- oder Pflegeheim – Was tun mit Immobilieneigentum?

Der Umzug in ein Alters- oder Pflegeheim bringt einige Herausforderungen mit sich, die oft von Angehörigen gestemmt werden müssen. Eine passende Einrichtung finden, den Umzug bewältigen und sich um das Hab und Gut der pflegebedürftigen Person kümmern – all das muss oft auch noch aus der Ferne geregelt werden. Ist außerdem Immobilieneigentum mit im Spiel, heißt es, sich um dessen Verbleib zu kümmern. Welche Optionen es neben dem Verkauf gibt und was bei dem Verkauf des Fremdeigentums beachtet werden muss, erklären wir Ihnen im folgenden Artikel.

Immobilieneigentum im Alter

Viele investieren in Immobilieneigentum, um vom mietfreien Wohnen profitieren zu können und mit der Geldanlage in eine Immobilie für das Alter vorzusorgen. Doch wenn die eigene Gesundheit es nicht mehr zulässt, weiterhin in dem Eigenheim wohnen zu bleiben, muss ein Umzug ins Pflege- oder Altersheim arrangiert werden.

Sind die Eigentümer noch selbst in der Lage zu bestimmen, was mit ihrer Immobilie passieren soll, fällt die Entscheidung nicht auf die Angehörigen ab. Ansonsten liegt es in der Hand der Angehörigen, die richtige Option für die Immobilie der pflegebedürftigen Person zu finden.

Gerade wenn es sich um Immobilien von Eltern oder Großeltern handelt, spielt deren ideeller Wert meist noch eine große Rolle, da viele Erinnerungen mit der Immobilie verbunden sind. Einen Verkauf bringen Kinder und Enkel daher oft nur schwer übers Herz. Wenn es aber keine Verwendung für das Haus gibt oder Geld für die Deckung der Kosten für die Wohneinrichtung oder die Pflege der Eigentümer benötigt wird, muss der Verkauf gut durchdacht und vorbereitet werden.

Verkauf der Immobilie

Die naheliegendste Option ist, gerade dann, wenn es Pflegekosten zu decken gilt, der Verkauf der Immobilie. Kinder müssen sich erst ab einem Bruttojahreseinkommen von 100.000€ an den Kosten für die Pflege der Eltern beteiligen. In einigen Fällen, wie zum Beispiel bei einer sehr kleinen Rente, kann bei dem Sozialamt ein Antrag auf Übernahme der Pflegekosten gestellt werden. Diese werden aber erst vom Sozialamt übernommen, wenn der Erlös der Hausverkaufs aufgebraucht ist.

Da die Angehörigen nicht im Grundbuch der Immobilie eingetragen sind, benötigen sie eine Vollmacht, um als Vertreter der eigentlichen Eigentümer die Immobilie verkaufen zu können. In dieser kann sogar die Preisspanne festgelegt werden, in der sich der Verkaufspreis befinden muss. In einigen Fällen bestellt das Amtsgericht einen Betreuer für den Verkauf.

Immobilie aus Pflegefallgründen überschreiben

Die Überschreibung der Immobilie kann als Schenkung gesehen werden, beziehungsweise als eine Vererbung zu Lebzeiten. Mit der Überschreibung erhält der vorgesehene Erbe die Immobilie bereits vor dem Ableben der Eigentümer und muss sich im Pflegefall nicht zusätzlich zur Organisation des Umzugs noch um den Verbleib der Immobilie kümmern. Die Übertragung muss notariell beurkundet werden, um rechtsgültig zu sein und außerdem mehr als zehn Jahre zurückliegen, damit das Sozialamt von den Beschenkten keine Pflegekosten verlangen kann. Eine kurzfristige Übertragung der Immobilie, um das Vermögen zu sichern, ist also keine Option.

Immobilie als Angehöriger selbst kaufen

Wenn die pflegebedürftige Person nicht mehr in der Lage ist, die Immobilie vorzeitig an Nachkommen zu vererben oder eine Überschreibung durchzuführen, bleibt den Angehörigen schließlich noch die Option, die Immobilie selbst zu erwerben. Diese Option bietet sich vor allem dann an, wenn genügend Vermögen vorhanden ist, um die Pflegekosten der vorherigen Eigentümer zu decken und ebenfalls genügend Rücklagen, um Sanierungsarbeiten an der Immobilie durchführen zu können. Mit dieser Option bleibt die Immobilie und das in ihr steckende Vermögen im Familienbesitz.

Fazit

Letztlich kommt es immer auf die individuelle Lage an, welche Option die beste für Sie ist. Es empfiehlt sich, die verschiedenen Alternativen miteinander zu vergleichen, sich bei Möglichkeit mit den Eigentümern abzusprechen und bei Unsicherheiten einen professionellen Berater zur Hilfe zu ziehen.

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