Überwachung der Immobilie – Wann sind Überwachungskameras erlaubt?
01. Juni 2021Die Sicherheit der eigenen Immobilie ist für Immobilienbesitzer und -bewohner ein wichtiges Anliegen. Viele greifen dafür auf verschiedenste technische Mittel zurück, zum Beispiel installieren immer mehr Leute Überwachungskameras auf ihren Grundstücken. Doch wann sind Überwachungskameras eigentlich erlaubt und welche Regelungen existieren bezüglich der Überwachung der Immobilie? Wir klären Sie im folgenden Artikel auf.
Warum Überwachungskameras?
Durch die Installation von Überwachungskameras versprechen sich Immobilieneigentümer und -bewohner Einbrecher und Diebe abschrecken und für sich ein größeres Sicherheitsgefühl erzeugen zu können. Auch wenn bereits ein Einbruch passiert ist, können Kameras den Einwohnern helfen, wieder ein besseres Gefühl in der eigenen Immobilie zurückzuerlangen. Durch die Installation von Kameras gewinnt man die Kontrolle darüber, wer sich wann der Immobilie nähert oder in ihr aufhält, selbst, wenn man nicht zu Hause ist. Je nach Modell sind Kameras außerdem eine kostengünstige Methode die Immobilie zu überwachen und sie sind ebenfalls leicht zu montieren.
Was ist das Problem bei Überwachungskameras?
Das Problem bei der Überwachung mithilfe von Kameras ist, dass dadurch die Persönlichkeitsrechte anderer Personen eingeschränkt werden können. Andere Menschen können sich durch die ständige Überwachung in ihrer Privatsphäre gestört sehen. Laut der Rechtsprechung muss bei der Aufstellung einer Überwachungskamera zwischen dem Schutz des Eigentums und dem Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung beziehungsweise dem Recht am eigenen Bild abgewogen werden. Das Persönlichkeitsrecht wiegt vor Gericht dabei meistens schwerer als das Recht am Eigentum. Datenschutzrechtlich gesehen muss mit der Installation der Kamera also ein legitimer Zweck verfolgt werden, wobei im Einzelfall zu entscheiden ist, ob ein solcher Zweck vorliegt. Gerade bei Mehrfamilienhäusern kommt es daher immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen den verschiedenen Bewohnern beziehungsweise zwischen Eigentümer und Mietern.
Wann sind Überwachungskameras erlaubt?
Generell gilt, dass solange die Kameras auf privaten Grundstücken installiert werden und auch nur dieses in ihrem Blickfeld haben oder nur das Sondereigentum oder Innenräume überwacht werden, die Installation von Überwachungskameras keine Probleme darstellen sollte. Hierdurch werden andere Personen nicht in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt und gleichzeitig erlangen Eigentümer die gewünschte Kontrolle über ihr Eigentum.
In Ausnahmefällen ist die Überwachung des Grundstücks auch erlaubt, wenn die Kamera nicht ausschließlich das private Eigentum aufzeichnet. Das kann der Fall sein, wenn im Einzelfall die Interessen des Eigentümers, der die Kamera aufstellt, die Interessen der beobachteten Personen überwiegen. Wenn der Eigentümer in Vergangenheit zum Beispiel wiederholt Einbrechern oder anderen Straftätern zum Opfer gefallen ist und er befürchtet, dass sich solche Situationen in Zukunft wiederholen könnten, darf er den Eingangsbereich der Immobilie mithilfe einer Überwachungskamera überwachen. Nimmt die Kamera einen abgegrenzten Bereich auf, könnte sie unter Umständen erlaubt sein, solange die restlichen Bewohner oder Mieter darüber informiert werden. Am besten ist es, die Überwachung dann auszuschildern, falls auch weitere Personen wie zum Beispiel Besucher den Bereich betreten und in ihren Persönlichkeitsrechten eingeschränkt werden könnten.
Übrigens wurde gerichtlich beschlossen, dass selbst das Aufstellen von Kameraattrappen, die nicht wirklich Videos aufzeichnen, sondern zur Abschreckung dienen, zu unterlassen ist, wenn sich dadurch Menschen in ihrem Persönlichkeitsrecht eingeschränkt fühlen.
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