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Teilungsversteigerung – Informationen zum Sonderfall der Zwangsversteigerung

Teilungsversteigerung – Informationen zum Sonderfall der Zwangsversteigerung

Tritt der Fall ein, dass eine Immobilie mehrere Miteigentümer hat, die sich nicht über den Verbleib der Immobilie einig werden können, so hilft oft nur noch die Teilungsversteigerung. Ziel einer Teilungsversteigerung ist, ein nicht teilbares Vermögen zu einem teilbaren Geldbetrag umzuwandeln, welcher schließlich gerecht unter den Miteigentümern aufgeteilt werden kann. Weitere Informationen zur Teilungsversteigerung liefert der folgende Beitrag.

Zwangsversteigerung vs. Teilungsversteigerung

Während die Teilungsversteigerung als Sonderform der Zwangsversteigerung angesehen wird, führen jeweils verschiedenen Situationen zu den beiden Versteigerungsarten. Ist die Zwangsversteigerung häufig die letzte Lösung für einen Eigentümer, der sich in einer finanziellen Notlage befindet und die Schulden bei seinen Gläubigern nicht mehr begleichen kann, ist die Ursache für eine Teilungsversteigerung ein Streit zwischen Miteigentümern. 

Situationen für eine Teilungsversteigerung

Die klassischen Situationen, in denen sich Miteigentümer nicht einigen können, wie mit der Immobilie zu verfahren ist, sind die Erbgemeinschaft und die Scheidung. In beiden Fällen gibt es Unstimmigkeiten zwischen zwei oder mehr Parteien, wie die geerbte oder gemeinsam gekaufte Immobilie aufzuteilen ist. Da die Natur von Immobilien es in der Regel nicht hergibt, dass sie faktisch geteilt werden können, bietet die Teilungsversteigerung eine Alternative, das gemeinsame Eigentum aufzuteilen.

Um eine Teilungsversteigerung beantragen zu können, müssen im Falle der Scheidung dem jeweiligen Ehepartner laut Grundbuch mindestens 10% Anteil am gemeinsamen Eigentum zugesprochen werden. In Fällen, in denen die Immobilie einen Großteil des gesamten Vermögens oder gar das ganze Vermögen darstellt, müssen beide Eheleute der Teilungsversteigerung zustimmen.

Bei Auseinandersetzungen in einer Erbgemeinschaft muss zunächst die Voraussetzung erfüllt sein, dass kein Testament des Verstorbenen vorliegt, welches die Verteilung des Erbes regelt und somit die gesetzliche Erbfolge greifen. Der Antragssteller muss außerdem einen Mindestanteil von 1% am gemeinsamen Erbe haben. 

Ablauf einer Teilungsversteigerung

Zunächst wird ein Antrag auf eine Teilungsversteigerung von einem der Miteigentümer an das zuständige Amtsgericht gestellt, wofür ein aktueller Grundbuchauszug oder der Erbschein nötig ist. Nachdem der Antrag geprüft und die Teilungsversteigerung beschlossen und im Grundbuch vermerkt worden ist, muss zunächst der Verkehrswert der Immobilie ermittelt werden.

Ist der Verkehrswert ermittelt, werden sowohl das Mindestgebot für die Versteigerung als auch der Versteigerungstermin festgelegt und öffentlich bekannt gegeben. Am Versteigerungstermin werden schließlich noch einmal alle relevanten Informationen über die Immobilie sowie Bedingungen zur Versteigerung verlesen, bevor Gebote abgegeben werden können. Interessant ist, dass auch die Miteigentümer bei der Versteigerung teilnehmen und Gebote abgeben können. Der Zuschlag wird letztendlich an das höchste Gebot erteilt, vorausgesetzt das Mindestgebot wurde erreicht. Die Teilungsversteigerung ist dann beendet und der Erlös kann, sobald Einigung über die Verteilung besteht, unter den Miteigentümern aufgeteilt und an sie ausgezahlt werden.

Vor- und Nachteile der Teilungsversteigerung

Die Teilungsversteigerung besitzt Vor- und Nachteile. Zu den Vorteilen gehört, dass mit ihrer Hilfe Streitigkeiten um nicht teilbares Vermögen geschlichtet werden können, indem man es in teilbare Geldbeträge umwandelt. Nachteile sind die Kosten, die mit der Teilungsversteigerung verbunden sind, sowie die oft lange Dauer, bis es zur Versteigerung kommen kann. Außerdem ist die Versteigerung mit vielen gesetzlichen Auflagen verbunden und erzielt am Ende meist einen niedrigeren Verkaufspreis als bei dem normalen Verkauf der Immobilie erzielt werden könnte.

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