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Rauchmelderpflicht und Wartung: Was ist dabei zu beachten?

Rauchmelderpflicht und Wartung: Was ist dabei zu beachten?

Rauchmelder können Leben retten – vorausgesetzt, sie funktionieren und sind im Ernstfall einsatzbereit. Daher sollte man nicht warten, bis ein Defekt auffällt, sondern vorsorglich eine regelmäßige Wartung durchführen. Doch welche Punkte gilt es dabei zu beachten? Häufig herrscht auch Unsicherheit darüber, wie oft die Wartung erfolgen sollte und wer dafür verantwortlich ist. Dies und mehr erfahren Sie im nachfolgenden Artikel.

Gibt es eine Rauchmelderpflicht in Deutschland?

Eine Rauchmelderpflicht ist seit Anfang 2016 in den Bauordnungen aller 16 Bundesländer verankert. Sie gilt für selbst genutzten als auch für vermieteten Wohnraum. Damit haben Immobilieneigentümer in ganz Deutschland die Pflicht, bei Neubauten und umfassenden Umbauten Rauchmelder zu installieren. Konkrete Vorgaben zu Einbau und Wartung sowie weitere Informationen zum Umgang mit Rauchmeldern sind in der Anwendernorm DIN 14676 festgelegt.

Bei der Nachrüstung von Altbauten ist die Situation nicht so eindeutig, da die Gesetzeslage hier je nach Bundesland unterschiedlich ist. In der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes ist geregelt, was in Bezug auf Termine, Fristen, Installation und Wartung von Rauchmeldern gilt.

In welchen Räumen sind Rauchmelder vorgeschrieben?

Die bundesweit geltende Mindestanforderung schreibt vor, dass je ein Rauchmelder pro Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flur, der als Flucht- bzw. Rettungsweg dient, zu installieren ist. Auch entsprechende Flure im Keller oder im Dachgeschoss sollten beachtet werden. Bei Räumen, die nach oben hin offen sind und sich somit über mehrere Ebenen erstrecken, ist auf der obersten Etage ein Gerät anzubringen.

In Berlin und Brandenburg sind Rauchmelder auch in Wohn- und Arbeitszimmern Pflicht. Speziell in Baden-Württemberg gilt die Verpflichtung auch für zum Schlafen genutzte Räume in allen anderen Gebäuden in derselben Nutzungseinheit und für die Rettungswege dieser Aufenthaltsräume.

Doch unabhängig von den Vorschriften, die aus den Bauordnungen der Länder hervorgehen, empfiehlt sich auch die Installation eines Rauchmelders im Wohnzimmer. Hauptursache für Wohnungsbrände sind elektrische Defekte und im Wohnbereich befinden sich in den meisten Haushalten Elektrogeräte wie beispielsweise Fernseher oder WLAN-Router.

Wie oft muss die Wartung der Rauchmelder erfolgen?

Die Wartung von Rauchmeldern muss laut DIN-Norm für Rauchmelder (DIN 14676) in allen Bundesländern mindestens einmal jährlich erfolgen. Hier gilt es auch, die Herstellerangaben zu beachten. Die Prüfung der Rauchmelder sollte dokumentiert werden und Angaben darüber enthalten, was genau zu welchem Zeitpunkt gemacht wurde.

Was sollte bei der Rauchmelder-Wartung gecheckt werden?

Bei der Kontrolle sollte zunächst geprüft werden, ob die gesetzlichen Mindestanforderungen in Bezug auf die vorgeschriebenen Räume erfüllt sind. Die korrekte Platzierung der Rauchmelder sollte ebenfalls gecheckt werden. Idealerweise befindet sich der Rauchmelder mittig an der Decke des jeweiligen Raumes. Der Abstand zu Hindernissen wie Schränken, Regalen oder Leuchten sollte mindestens 50 cm betragen. Die technische Funktion wird durch Betätigen des Testknopfes geprüft, wodurch ein entsprechendes Signal ausgelöst wird. Gegebenenfalls ist ein Austausch der Batterien notwendig. Ferner ist das Entfernen von Schmutz, Staub und Insekten wichtig, damit die Rauchentrittsöffnungen frei sind. Beim Prüfen des Wechseldatums ist zu berücksichtigen, dass die Rauchmelder spätestens nach 10 Jahren ausgewechselt werden müssen. Dies lässt sich auch durch das am Gerät angebrachte empfohlene Austauschdatum überprüfen.

Wer ist für Rauchmelder und deren Wartung verantwortlich?

In den Landesbauordnungen ist es unterschiedlich geregelt, ob Mieter oder Vermieter bzw. Eigentümer in der Verantwortung sind, die Rauchmelder regelmäßig zu überprüfen. Hierbei steht es dem Verantwortlichen frei, ob er die Wartung der Geräte selbst übernimmt oder eine Firma damit beauftragt.

Das Mietrecht lässt zu, dass der Vermieter eine Vereinbarung mit seinem Mieter abschließt und die Installation, regelmäßige Prüfung und Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchmelder auf ihn überträgt. Liegt die Verantwortung in diesem Fall beim Mieter, muss der Eigentümer allerdings sicherstellen, dass dieser die Aufgabe zuverlässig wahrnimmt. Vermieter müssen demnach auch prüfen, ob die Mieter die mit der Aufgabe verbundene Verantwortung verstehen und physisch in der Lage sind, die Wartung verlässlich durchzuführen.

Unabhängig davon, ob laut Bauordnung Eigentümer oder Mieter zuständig sind oder die Pflicht übertragen werden kann, kommen die Eigentümer in keinem der Fälle gänzlich aus der Haftung, denn: Wird diese Möglichkeit in Anspruch genommen, ergibt sich daraus eine „Sekundärhaftung“.

Darf der Vermieter die Kosten für die Wartung umlegen?

Wenn im Mietvertrag unter dem Stichwort „Sonstige Betriebskosten“ auch die Position „Wartung Rauchmelder“ genannt ist, darf der Vermieter die anfallenden Kosten umlegen. Ist dieser Kostenfaktor nicht explizit aufgeführt, ist die Rechtslage unklar. Hier gab es in den letzten Jahren unterschiedliche Urteile. Daher empfiehlt sich eine entsprechende schriftliche Vereinbarung im Mietvertrag.

 

Haftungsausschluss: Die Blogartikel von Immobiliendirektankauf besitzen lediglich einen informativen Charakter und stellen keine Rechts- oder Anlageberatung dar.

 

 

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