Neuerungen im Wohnungseigentumsgesetz 2020 – Was ändert sich?
06. Oktober 2020Im September dieses Jahres hat sich die große Koalition auf eine Neuerung des Wohnungseigentumsgesetz geeinigt, welche den Namen Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) trägt. Was hinter dem Gesetz mit dem langen Namen steckt und was die wichtigsten Neuerungen für Wohnungseigentümer sind, erfahren Sie im folgenden Beitrag.
Was regelt das Wohnungseigentumsgesetz?
Das Wohnungseigentumsgesetz trat ursprünglich im Jahre 1951 in Kraft und regelt das Eigentum an einzelnen Wohnungen, die Teil eines gemeinsamen Grundstücks sind, sowie das Gemeinschaftseigentum, welches die Parteien am gesamten Gebäude oder Grundstück miteinander teilen. Jeder, der Eigentümer einer Wohnung ist, ist durch den Erwerb Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft geworden. Die von dem Wohnungseigentumsgesetz vorgeschriebene Teilungserklärung sowie die Gemeinschaftsordnung regeln das Zusammenleben der Wohnungseigentümer und definieren verschiedene Eigentumsarten, wie z.B. Gemeinschaftliches Eigentum oder Sondereigentum.
Das neue WEMoG 2020
Der Gesetzesentwurf wurde Mitte September 2020 verabschiedet und soll voraussichtlich noch Ende des Jahres in Kraft treten. Welche neuen Beschlüsse wurden in Hinblick auf Eigentumswohnungen getroffen? Das Ziel mit der Neuerung des Gesetzes ist, Umbauten und Sanierungen von Eigentumswohnungen sowie z.B. den Einbau von Elektroladesäulen in den Wohnhäusern künftig hürdenfreier zu gestalten.
Somit soll es möglich sein, dass selbst einzelne Eigentümer beispielsweise beim barrierefreien Umbau, Einbau einer Ladestation für E-Mobile, Einbruchsschutz oder beim Glasfaseranschluss nicht der Zustimmung der anderen Eigentümer bedarf, solange er bereit ist, die Kosten für die Änderungen selbst zu tragen. Durch diese Regelung soll die Modernisierung der Wohnhäuser vorangetrieben werden, ohne finanzschwächere Eigentümer unter noch stärkeren Druck zu setzen.
Modernisierungsmaßnahmen wie der energetischen Sanierung mussten ursprünglich alle Eigentümerparteien zustimmen. Durch die Gesetzesänderung ist nun nur noch eine Mehrheit nötig, um solche Veränderungen vorzunehmen. Bei einer einfachen Mehrheit müssen allerdings auch nur die Parteien für die Kosten aufkommen, die sich für den Vorschlag ausgesprochen haben. Anders sieht es bei einer Zweidrittelmehrheit aus. In diesem Fall müssen alle Eigentümer zahlen, solange die Kosten für die Änderungen nicht unverhältnismäßig sind. Damit sollen kostspielige Luxussanierungen ausgeschlossen werden.
Des Weiteren soll nun die Eigentümergemeinschaft Träger der gesamten Verwaltung sein, um die Abgrenzung der Rechteinhaberschaft zu vereinfachen, die vorher prozessrechtlich Schwierigkeiten bereitet hat. Dadurch wird erreicht, dass die Entscheidungen über kostspielige und bedeutende Angelegenheiten bei den Eigentümern liegen. Der Verwalter bleibt dennoch das Vertretungsorgan dieser Gemeinschaft und kann über kleinere Reparaturen selbst entscheiden. Dieser muss nun aber zwei Jahre nach Inkrafttreten der Reform über einen Sachkundenachweis für Verwalter verfügen, der durch eine Prüfung bei der industrie- und Handelskammer erlangt werden kann. Der Verwaltungsbeirat gilt als Kontrollorgan und kann im Notfall gerichtlich gegen den Verwalter vorgehen.
Welchen Einfluss hatte die Corona-Pandemie auf das Wohnungseigentümergesetz?
Der erwähnte Verwalter wird benötigt, um sicherzustellen, dass eine Eigentümergemeinschaft auf längere Sicht funktioniert. Diesen Posten kann einer der Wohnungseigentümer übernehmen, meist wird aber ein externer Dienstleister beauftragt. Der Verwalter muss unter anderem dafür sorgen, dass einmal im Jahr eine Eigentümerversammlung abgehalten wird. Wo Eigentümerversammlungen auf Grund der Corona-Pandemie nicht möglich sind, bleibt der bisherige Verwalter, laut Beschluss des Gesetzgebers, zunächst im Amt. Der von der Eigentümergemeinschaft zuletzt beschlossene Wirtschaftsplan bleibt ebenfalls bestehen, bis es möglich ist, gemeinsam einen neuen Wirtschaftsplan zu erarbeiten.
Auch die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen wurde durch die Pandemie angeregt und soll in Zukunft die digitale Teilnahme an Eigentümerversammlungen sowie die elektronische Beschlussfassung ermöglichen.
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