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Mietrückstand – Das müssen Sie bei einer Kündigung beachten

Mietrückstand – Das müssen Sie bei einer Kündigung beachten

Gesundheitliche Probleme, Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit: Eine finanzielle Schräglage beeinflusst das Leben maßgeblich – auch, wenn diese unverschuldet ist. Auch die Mietzahlungen sind oft von dieser Misslage betroffen, da wichtige Zahlungen nicht mehr getätigt werden können. Doch aufgepasst: Mietrückstände können im schlimmsten Fall zu einer Kündigung führen.

Wer einen Mietvertrag eingeht, der verpflichtet sich zu einer pünktlichen Mietzahlung. Laut Gesetzesgeber ist der Vermieter so auch dazu berechtigt, die Mieter fristlos zu kündigen, wenn diese ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen. Aber: eine fristlose Kündigung verlangt außerordentliche Gründe. Ein solcher Grund ist beispielsweise das Nicht-Zahlen von zwei aufeinander folgenden Monatsmieten. Eine vorherige Abmahnung des Vermieters ist hier nicht nötig.

Der Grund der Kündigung muss benannt werden

Damit eine fristlose Kündigung als rechtens gelten kann, muss der Vermieter im Kündigungsschreiben einen triftigen Grund benennen. Sollte kein Grund genannt werden, so ist die Kündigung unwirksam. Der Grund des Zahlungsverzugs mit der Angabe des ausstehenden Betrags reicht, im Normalfall, aus, um eine fristlose Kündigung geltend zu machen. Die Aufzählung der einzelnen Monate, in denen der Mietrückstand besteht, ist dabei nicht nötig. 

Mit Hilfe von Nachzahlungen die fristlose Kündigung verhindern

Nichts ist unmöglich und so können auch fristlose Kündigungen abgewendet werden. Eine schnelle Nachzahlung des Mietrückstandes kann dazu verhelfen, dass die bereits erfolgte fristlose Kündigung zurückgezogen wird. Die Kündigung wird unwirksam, wenn das Sozialamt die Mieten übernimmt oder die Zahlung innerhalb einer Frist von zwei Monaten erfolgt. 

Auch eine fristgemäße Kündigung ist möglich

Bei Zahlungsverzug sollte der Mieter so schnell wie möglich Kontakt zum Sozialamt aufnehmen. Außerdem sollte er innerhalb der Frist eine Verpflichtungserklärung über die Zahlung der ausstehenden Mieten erlangen. Damit die Wohnung und das bisherige Zuhause gerettet werden können, sollte der Zahlungsausgleich umgehend vonstatten gehen. Doch auch hier gibt es Grenzen, die eingehalten werden müssen. Beispielsweise darf ein Mieter die Nachzahl-Option nur alle zwei Jahre nutzen. Ständige Mietrückstände ermöglichen dem Vermieter, laut Paragraph 573 BGB, eine fristlose und gleichzeitig fristgerechte Kündigung auszusprechen. Diese Kündigung kann mit der Verletzung der vertraglichen Pflichten begründet werden. Je nach Vertragsdauer des Mietvertrages wird die Kündigung nach einer Frist von drei bis neun Monaten wirksam. Zwar können Nachzahlungen fristlose Kündigungen entwerten, doch fristgerechte Kündigungen gelten weiterhin.

Als Mieter sollten Sie sich also darüber bewusst sein, dass das Missachten der Vertragsverpflichtungen schwere Folgen haben kann. Dennoch lässt sich sagen: Eine direkte Kommunikation kann Diskrepanzen vermeiden. Sollten Sie also finanzielle Probleme haben und möglicherweise Mietschulden entstehen könnten, wenden Sie sich im ersten Schritt an Ihren Vermieter.

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