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Immobilienbewertung vs. Wertgutachten – Unterschiede der Bewertungsmethoden von Immobilien

Immobilienbewertung vs. Wertgutachten – Unterschiede der Bewertungsmethoden von Immobilien

Wollen Sie den Wert Ihrer Immobilie ermitteln, stehen Ihnen verschiedene Optionen zur Verfügung. Dazu gehören einerseits die Immobilienbewertung und andererseits das Wertgutachten eines Sachverständigen. Was die Unterschiede der beiden Alternativen sind und wann sie auf die Bewertung eines Gutachters angewiesen sind, erklären wir im folgenden Beitrag.

Immobilienbewertung

Die Immobilienbewertung, auch Markteinschätzung genannt, ist in der Regel kostenlos und ihr Ziel ist es, den aktuellen Marktwert der Immobilie zu ermitteln. Die Immobilienbewertung kann mit den benötigten Daten theoretisch von jedem durchgeführt werden. Es ist jedoch ratsam, sich auch hier an einen Fachmann zu wenden, der sich mit der Bewertung von Immobilien und mit dem Immobilienmarkt in Ihrer Region auskennt. Dafür können sie sich beispielsweise an einen Immobilienmakler wenden. Für die Ermittlung des Immobilienwerts spielen verschiedene Faktoren wie der Zustand der Immobilie, die Region und rechtliche Fragen eine Rolle.

Eine Option, die auf vielen Internetseiten angeboten wird, ist, den Wert seiner Immobilie selbst online zu ermitteln. Dafür werden die benötigten Daten in die Eingabefelder der jeweiligen Website eingegeben und aus ihnen schließlich der Immobilienwert ermittelt. So können Sie innerhalb kürzester Zeit Auskunft über den Wert Ihrer Immobilie erhalten. Natürlich ist die Bewertung vor Ort aber genauer und die online Ermittlung stellt oft lediglich einen Anhaltspunkt für Immobilienbesitzer dar.

Wertgutachten

Im Gegensatz zu der Immobilienbewertung ist ein Wertgutachten immer kostenpflichtig. Es muss außerdem von einem Sachverständigen durchgeführt werden, der dazu befugt ist, solch ein Wertgutachten anzufertigen. Die genauen Kosten für das Gutachten müssen mit dem jeweiligen Sachverständigen abgesprochen werden, belaufen sich in der Regel aber auf einer Summe von bis zu 1 Prozent des Verkehrswerts der einzuschätzenden Immobilie.

Die Erstellung eines Wertgutachtens nimmt einige Zeit in Anspruch und so können mehrere Wochen vergehen, bis Sie das Wertgutachten Ihrer Immobilie erhalten. Um ein fundiertes Wertgutachten erstellen zu können, werden verschiedene Unterlagen, wie zum Beispiel der Grundbuchauszug, die Flurkarte und weitere Dokumente benötigt, welche Sie als Auftraggeber meist selbst besorgen müssen.

Unterschieden wird bei dem Wertgutachten außerdem zwischen einem Kurzgutachten und einem vollständigen Wertgutachten, oder Verkehrswertgutachten. Während das Verkehrswertgutachten detaillierte Angaben zu allen relevanten Faktoren, wie unter anderem eine ausführliche Beschreibung des bautechnischen Stands der Immobilie, enthält, beschränkt sich das Kurzgutachten auf die wichtigsten Informationen, die zur Errechnung des Marktwerts benötigt werden.

Wann ist ein Wertgutachten notwendig?

Eine Immobilienbewertung reicht aus, wenn sie zum Beispiel lediglich einen realistischen Verkaufspreis für Ihre Immobilie ermitteln, oder Ihren Wert für die Planung Ihrer Altersvorsorge einschätzen lassen wollen.

Ein Wertgutachten ist hingegen auch vor Gericht gültig, jedoch nur in Form eines vollständigen Wertgutachtens. Das Kurzgutachten findet vor Gericht keine Anwendung. Bei Gerichtsverfahren dient das Wertgutachten beispielsweise als Grundlage für die Lösung von Rechtsstreits bei Erbfällen oder Scheidungen, aber auch im Falle einer Zwangsversteigerung muss der Wert der Immobilie durch einen Sachverständigen ermittelt werden.

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