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Heizungstausch: Wofür gibt es Fördermittel?

Heizungstausch: Wofür gibt es Fördermittel?

Der Krieg in der Ukraine und der damit einhergehende Gaskonflikt mit Russland lösten 2022 die Energie- und Preiskrise in Deutschland aus. In der Folge verteuerten sich die klassischen Brennstoffe wie Heizöl und Gas. Daneben sorgt auch der Klimawandel dafür, dass Hausbesitzer sich derzeit die Frage stellen, wie sie zukünftig ihr Gebäude beheizen wollen. Welche Alternativen gibt es zu Gas- oder Ölheizungen und von welchen staatlichen Förderungen können Verbraucher beim Austausch ihrer Heizungsanlage profitieren? Informationen dazu haben wir im nachfolgenden Beitrag für Sie zusammengestellt.  

Anpassung der staatlichen Förderung für neue Heizsysteme

Die Bundesregierung hat die Förderprogramme für Heizungen 2022 und 2023 umfassend aktualisiert. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden seither nur noch klimafreundliche Heizsysteme bezuschusst. Lange Zeit war die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für alle Zuschüsse und Kredite bezüglich neuer Heizungsanlagen zuständig. Seit dem 1. Januar 2023 fallen Förderprogramme der KfW komplett weg, alle Zuschussförderungen werden nun beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) verwaltet.

Bereits im Sommer 2022 gab es Anpassungen der staatlichen Förderungen für Heizungen. Damit sollte insbesondere die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringert sowie der Klimaschutz gestärkt werden. Nun liegt der Fokus auf dem Gebäudebestand, um die knapperen zur Verfügung stehenden Mittel sinnvoller einsetzen zu können. Trotz Reduzierung der Fördersätze bleibt der Heizungstausch auf moderne Anlagen attraktiv, insbesondere der Umstieg auf eine Wärmepumpe, denn hier sind bis zu 40 Prozent Förderung möglich.

Was sind die Neuerungen zur Förderung von Heizungen?

Im Rahmen des BEG EM (= Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen) sind die wesentlichen Anpassungen und Neuerungen der Förderung für Heizungen im Bestand folgende:

Anpassungen August 2022:

  • Reduzierung des Basisfördersatzes für Wärmepumpen, Solarthermie und Biomasse
  • Entfallen der Förderung für Gashybridheizungen. Dies gilt auch für Gasheizungen “Renewable Ready”, also für Anlagen, die für den Einsatz erneuerbarer Energien vorbereitet sind.
  • Entfallen des Bonus für individuellen Sanierungsfahrplan
  • Austausch-Bonus für Gasheizungen (mindestens 20 Jahre alt und funktionsfähig)
  • Bonus für Wärmepumpen, die Wasser, Abwasser oder Erde als Energiequelle nutzen

Neuerungen Januar 2023:

  • Bonus für Wärmepumpen, die mit natürlichem Kältemittel betrieben werden; nicht mit Wärmepumpen-Bonus für Energiequelle kombinierbar
  • Förderung für Brennstoffzellenheizungen wurde von KfW in BAFA überführt. Förderfähig sind nur noch Anlagen, die mit “grünem Gas” betrieben werden.
  • Biomasseheizungen werden nur noch gefördert, wenn diese mit Wärmepumpe oder Solarthermie kombiniert werden.

Wie hoch ist die Förderung für neue Heizanlagen?

Die Förderung in Form eines prozentualen Zuschusses ist davon abhängig, um was für eine Maßnahme es sich handelt und welche Kosten daraus förderfähig sind.

Ein zusätzlicher „Heizungs-Tausch-Bonus“ in Höhe von 10 Prozent ist möglich, wenn eine funktionstüchtige Öl-, Gas- (Inbetriebnahme vor mindestens 20 Jahren),  Kohle- oder Nachtspeicherheizung durch eine neue, effizientere und klimafreundlichere Anlage ersetzt wird. Vorausgesetzt, die neue Heizungsanlage ist

  • eine Wärmepumpe
  • eine Brennstoffzellenheizung
  • eine innovative Heizungstechnik auf EE-Basis
  • eine Biomasseanlage mit Scheitholz, Pellets oder Holzschnitzel
  • der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.

Gibt es auch regionale Förderprogramme?

Der Austausch von Heizungen wird auch über Landesprogramme, von einigen Kommunen und Energie-Versorgungsunternehmen gefördert. Wer sich rechtzeitig zum Beispiel bei seiner Kommune und beim Energieversorger informiert, kann gegebenenfalls auch hier Zuschüsse erhalten. Möglich ist, dass die Bedingungen der einzelnen Förderprogramme voneinander abweichen. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) lässt eine Kombination bis maximal 60 Prozent der förderfähigen Kosten zu.

Alternativ Steuerbonus bei Heizungssanierung nutzen

Statt der Förderungen über das BEG kann für die energetische Modernisierung auch ein Steuerbonus genutzt werden. Damit können Hausbesitzer laut § 35c Einkommenssteuergesetz bis zu 40.000 Euro beziehungsweise 20 Prozent der Investitionssumme steuerlich für energetische Sanierungsmaßnahmen am und im Gebäude geltend machen. Die Investitionsobergrenze liegt bei 200.000 Euro. Kosten für Energieberatung, Fachplanung und Baubegleitung können Hausbesitzer mit bis zu 50 Prozent absetzen. Der geplante Steuerbonus ist allerdings nicht mit den Förderungen über das BEG kombinierbar.

Um Details sollte sich ein Energieberater kümmern

Um alle möglichen Vorteile und Fördergelder zu nutzen, ist es sinnvoll, einen Energieberater zu Rate zu ziehen. Dieser kann sich um alle Details kümmern und die bestmögliche Förderung sowie die ideale Lösung für die betreffende Immobilie aufzeigen.

Wichtig ist, sich rechtzeitig vor dem Einbau der neuen Heizungsanlage um die Förderung zu kümmern. Nachträglich gestellte Anträge werden nicht berücksichtigt.

 

Haftungsausschluss: Die Blogartikel von Immobiliendirektankauf besitzen lediglich einen informativen Charakter und stellen keine Rechts- oder Anlageberatung dar.

 

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