Haushaltsauflösung: Wie geht man dabei vor?
08. März 2023Für eine Haushaltsauflösung gibt es unterschiedliche Gründe. Ob es um einen Todesfall, den Umzug ins Pflegeheim oder eine Auswanderung geht – Emotionen spielen dabei auch eine große Rolle. Das bedeutet, neben dem Aufwand, der bei der Räumung einer Wohnung oder eines Hauses anfällt, werden dabei auch oft schmerzliche Erinnerungen wach. Und Betroffene stehen vor der Herausforderung, viele Probleme gleichzeitig lösen zu müssen und daneben auch noch zahlreiche Formalitäten zu erledigen. Wie geht man da am besten vor und wann ist es sinnvoll, einen Profi mit der Haushaltsauflösung zu beauftragen? Erfahren Sie dies und mehr im nachfolgenden Beitrag.
Was versteht man unter einer Haushaltsauflösung?
Unter einer Haushaltsauflösung oder auch Wohnungsauflösung versteht man die vollständige Räumung einer Wohnung oder eines Hauses. Diese umfasst die gesamte Einrichtung, den Hausrat sowie die persönlichen Gegenstände. Nach einer Haushaltsauflösung bleibt eine komplett leere Wohnung zurück, die dann renoviert und neu bezogen, verkauft oder vermietet werden kann.
Wie läuft eine Haushaltsauflösung ab?
Einfach ausgedrückt ist eine Haushaltsauflösung zwar nur die Räumung und ordnungsgemäße Entsorgung des gesamten Hausrats einer Wohnung oder eines Hauses. Doch so einfach dies auch klingt, erfordert eine solche Aktion eine gute Organisation und viel Zeit. So ist es beispielsweise empfehlenswert, eine Inventarliste zu erstellen, damit man einen Überblick über die Dinge behält, die noch von Wert sein können.
Auch Dokumente müssen gesichtet und Formalitäten geklärt werden. So müssen alle Verträge oder Verpflichtungen, die für den Haushalt bestehen, zeitnah gekündigt, beglichen oder abgemeldet werden. Das können neben dem Mietvertrag zum Beispiel Verträge mit Energieversorgern, Versicherungen oder auch Abonnements sein.
Je nachdem, was der Grund für die Haushaltsauflösung ist und in welchem Verhältnis man zum ehemaligen Bewohner steht, gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen.
Wenn zum Beispiel ein Angehöriger in ein Pflegeheim umzieht und man sich um die Haushaltsauflösung kümmern möchte, wird eine Vorsorgevollmacht benötigt. Nur hiermit können Angehörige alle notwendigen Rechtsgeschäfte übernehmen und es kann darin auch vermerkt werden, ob beispielsweise wertvolle Gegenstände verkauft oder verschenkt werden dürfen.
Verstirbt der alleinige Mieter einer Wohnung oder eines Hauses, gilt der Wohnungs- oder Hausmietvertrag als ein Teil der Erbschaft und geht damit auf die Erben über. Die Erben können den Mietvertrag übernehmen oder kündigen. Zum Erbe gehört auch der gesamte Haushalt – damit sind die Erben auch in der Pflicht, sich darum zu kümmern. Entscheiden sie sich für eine Wohnungsauflösung, müssen sie auch die Kosten dafür tragen.
Bevor man mit der Wohnungsauflösung beginnt, muss zunächst geklärt werden, wer erbberechtigt ist. Das bedeutet, erst wenn der Erbschein vorliegt, darf damit begonnen werden.
Terminplanung und Bestandsaufnahme bei der Haushaltsauflösung
Bei der Organisation einer Haushaltsauflösung ist eine genaue Terminplanung sehr hilfreich. So können zeitliche Abhängigkeiten, wie z.B. das Auslaufen des Mietvertrages, berücksichtigt werden. Oft nimmt zum Beispiel der Verkauf von Haushaltsgegenständen mehr Zeit in Anspruch als gedacht, daher ist es ratsam, dafür ausreichend Puffer einzuplanen.
Bevor es dann mit dem Ausräumen losgeht, sollte man sich einen Überblick verschaffen und dabei auch den Dachboden und den Keller nicht vergessen! Dann empfiehlt sich das Sortieren der in 3 Kategorien:
- Gegenstände, die man behalten möchte,
- die man verkaufen oder verschenken möchte, oder
- die weggeworfen werden sollen (hier ist auf ordnungsgemäße Entsorgung zu achten!)
Gibt es besondere Wertgegenstände wie Kunstwerke, Sammlerstücke oder Schmuck, die beim Verkauf möglicherweise einen guten Preis erzielen? Wer sich unsicher über den Wert ist, sollte möglichst einen Experten zu Rate ziehen. Oft befindet sich auch Bargeld in Schubladen oder anderen Verstecken, daher immer genau hinschauen!
Soll ein Unternehmen mit der Haushaltsauflösung beauftragt werden?
Es gibt einige Gründe, ein Unternehmen mit der Haushaltsauflösung zu beauftragen. So kann es sein, dass es aufgrund mangelnder Zeit oder räumlicher Entfernung nicht möglich ist, die Haushaltsauflösung selbst durchzuführen.
Da es auch in dieser Branche sogenannte „Schwarze Schafe“ gibt, ist bei der Wahl des Unternehmens auf folgende Kriterien zu achten:
- Bietet die Firma eine unverbindliche und kostenlose Besichtigung des Hauses bzw. der Wohnung an?
- Mindern Möbel oder andere noch verkäufliche Gegenstände den Endpreis?
- Wird der Preis offen, transparent und individuell nach Besichtigung berechnet?
- Hat das Unternehmen eine Haftpflichtversicherung?
- Bekommt man einen Entsorgungsnachweis?
Ausschlaggebend für die Kosten einer Wohnungsauflösung sind insbesondere die Fläche und die Anzahl der Räume. Aber auch die Menge und der Zustand des Hausrates beeinflussen den Preis. So kann man bei der Auflösung eines Hauses mit einer Wohnfläche von 100 Quadratmetern mit durchschnittlich etwa 2.400 Euro rechnen. Verfügt dieses Objekt aber über wenig Hausrat, kann der Preis um etwa 500 Euro niedriger sein. Ist in einem solchen Haus allerdings sehr viel Hausrat zu entsorgen, kann der Preis auch auf durchschnittlich etwa 3.800 Euro steigen.
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