Februar: Eine gute Zeit für den Gehölzschnitt
15. Februar 2023Im Garten gibt es in allen Jahreszeiten etwas zu tun. Selbst im Februar, der noch zu den kältesten Phasen des Winters gehört, gibt es einiges, was erledigt werden kann. Und für viele Bäume und Sträucher ist es sogar ein idealer Zeitpunkt für den Schnitt. Ein Gehölzschnitt im Spätwinter kann oft wahre Wunder bewirken: Er regt das Wachstum an und sorgt dafür, dass sich neue Triebe bilden. Mit einem regelmäßigen Schnitt bleibt das Gehölz im Garten kräftig und gesund, bei Obstbäumen eine gute Grundlage für eine reiche Ernte. Erfahren Sie im nachfolgenden Beitrag, was beim Winterschnitt beachtet werden sollte und welche Bäume und Sträucher im Februar geschnitten werden können.
Was muss beim Winterschnitt beachtet werden?
Während des Sommers decken Bäume und Sträucher ihren Energiebedarf per Photosynthese und beginnen bereits im Spätsommer mit der Einlagerung von Energiereserven. Im Frühjahr treiben Bäume und Sträucher mithilfe eingelagerter Reservestoffe aus. Der Winter dagegen ist die Ruhephase. Ein Schnitt im späten Winter passt sich diesem Rhythmus am besten an. Dies gilt allerdings nicht für Frühlingsblüher, denn bei ihnen haben sich schon Blütenansätze ausgebildet, die durch einen Schnitt entfernt würden.
Dadurch, dass der Astwuchs im Winter besser sichtbar ist, kann die Schere gezielt angesetzt werden. Da der Austrieb im Februar noch nicht begonnen hat, ist dies für viele Bäume und Sträucher der beste Zeitpunkt für den Schnitt. Zunächst werden mit einer scharfen Astschere tote und abgeknickte Äste entfernt. Ein Auslichten der Baumkrone sorgt dafür, dass die Sonne den Neuaustrieb fördert. Auch lange Triebe können gekürzt werden.
Beim Winterschnitt können Schnittwunden faulen oder auch Frostrisse im Holz entstehen. Ein Schnitt kurz vor dem neuen Austrieb und knapp über einer Abzweigung lässt die Schnittwunde durch den aufsteigenden Saft schnell heilen. Bei starkem Frost sollten Bäume und Sträucher nicht geschnitten werden, damit keine Äste brechen und das Holz nicht splittert.
Empfindliche Gehölze sollten allerdings im Februar noch geschont werden. Denn durch den Klimawandel wechseln die Jahreszeiten nicht mehr so klar wie früher von Kalt auf Warm. Stattdessen wechseln sich Kälte- und Wärmeperioden immer wieder ab. Wenn durch den Schnitt die Triebbildung angeregt wird und anschließend nochmal eine Kälteperiode einsetzt, können diese neuen Triebe bei empfindlichen Pflanzen erfrieren. So vertragen es zum Beispiel Rosen und Lavendel nicht, wenn auf den Schnitt erst eine warme und dann wieder eine kalte Phase folgt.
Wichtig ist auch das richtige Werkzeug. Für sehr dicke Äste kommt eine Klapp- oder Bügelsäge zum Einsatz. Dickere Äste, zum Beispiel an Obstbäumen, werden mit einer Astschere gekappt. Für dünnere Zweige ist die Gartenschere das richtige Werkzeug. Wichtig ist auf jeden Fall, dass das Werkzeug scharf ist und glatte Schnittflächen hinterlässt, um die Pflanze so wenig wie möglich zu verletzen. Mit einem sehr scharfen Messer können außerdem ausgefranste oder eingerissene Zweige geglättet werden, um so die Wundfläche kleiner zu halten. Damit keine Krankheiten übertragen werden, sollten die Scheren außerdem sauber sein, nach dem Beschnitt kranker Pflanzen also unbedingt desinfizieren!
Welche Gehölze können im Februar geschnitten werden?
Für die allermeisten Bäume gilt, dass sie an frostfreien Wintertagen beschnitten werden können. Eine Ausnahme bilden hier früh austreibende Gewächse, die bevorzugt im Herbst beschnitten werden sollten.
Diese Gehölze können ebenfalls im Februar geschnitten werden:
- Kernobst, z. B. Apfel, Birne und Quitte. Bei diesen Sorten steht alle zwei bis fünf Jahre der Erhaltungsschnitt an, der eine reichere Ernte und auch die Fruchtqualität fördert.
- Beerensträucher, z. B. Himbeeren, Brombeeren, Heidelbeeren
- Zwergsträucher, z. B. Sommerheide, Fingerstrauch und Lavendel. Der jährliche kräftige Rückschnitt wird bei sommerblühenden Zwergsträuchern benötigt, damit sie nicht von innen heraus verkahlen.
- Sommerblühende Sträucher, z. B. Sommerflieder, Hibiskus, Rispen- und Strauch-Hortensien, Großblütiges Johanniskraut, Blauraute und Bartblume.
Auch Frühsommerblüher wie Weigelie, Kolkwitzie oder Deutzie können im Februar geschnitten werden, allerdings nur alle zwei bis drei Jahre.
Ab März ist starker Beschnitt verboten
Zum Schutz der Vögel, die Bäume, Hecken und Sträucher als Rückzugsort benötigen und deren Nestbau und Brutzeit im Frühjahr beginnt, dürfen Gehölze nur bis Ende Februar stark beschnitten werden. Auch der starke Rückschnitt bis kurz über den Boden, das "Auf-den-Stock-Setzen", ist danach nicht mehr gestattet. Leichte und schonende Form- und Pflegeschnitte sind allerdings zulässig.
Im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) heißt es im § 39 (5) 2 dazu:
Es ist verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.
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