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Dürfen Mieter auf dem Balkon grillen?

Dürfen Mieter auf dem Balkon grillen?

Der Frühling ist da und schon in den ersten warmen Tagen gibt es für Grillfans kein Halten mehr. Es zeigt sich immer wieder, dass das Grillen eine der liebsten Freizeitbeschäftigungen der Deutschen ist. Im Vorteil sind eindeutig die Bewohner von Einfamilienhäusern mit ausreichend großem Grundstück, die einen entsprechenden Abstand zum Nachbarn einhalten können. Doch welche Regeln gelten für Mieter und Mieterinnen für das Grillen auf Balkon oder Terrasse von Mehrfamilienhäusern? Im folgenden Beitrag erfahren Sie, woran sich Mieter dabei halten müssen und wie man Streit unter Nachbarn vermeidet.

Wann ist Grillen auf dem Balkon verboten?

Es gibt für das Grillen auf dem Balkon weder ein pauschal gültiges Verbot noch ein festgeschriebenes „Recht auf Grillen“. Somit ist das Grillen auf dem Balkon, auf der Terrasse oder im Garten für Mieter und Mieterinnen grundsätzlich erlaubt.

Dabei gibt es allerdings eine entscheidende Ausnahme: Durch eine Regelung im Mietvertrag oder in der Hausordnung eines Mehrfamilienhauses kann das Grillen hier verboten werden. Wer sich als Mieter nicht an diese Vorgaben hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit, riskiert eine Abmahnung oder im Wiederholungsfall sogar eine Kündigung des Mietverhältnisses.

Aber auch, wenn Rauch in die Nachbarwohnungen zieht und damit eine wesentliche Belästigung verursacht, darf nicht gegrillt werden. Dies gilt unabhängig von einer entsprechenden Regelung in Mietvertrag oder Hausordnung. Es spielt dabei auch keine Rolle, ob der Grill auf dem Balkon, auf der Terrasse oder im Garten steht. Wenn Nachbarn also durch Ruß oder dichten Qualm in ihrer Freiheit und Gesundheit eingeschränkt werden, gilt dies als starke Beeinträchtigung und kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.

Auch wenn es Vereinbarungen gibt, in denen beispielsweise die Vorankündigung für Grillaktivitäten vorausgesetzt wird oder in denen Häufigkeit bzw. Uhrzeiten dafür festgelegt sind, muss die Beeinträchtigung für die Nachbarn so gering wie möglich gehalten werden.

Wenn in einem Mietvertrag ein absolutes Grillverbot enthalten ist, bezieht sich dieses übrigens nicht nur auf einen Holzkohlegrill, sondern grundsätzlich auch auf die Nutzung eines Gas- oder Elektrogrills.

Dürfen Wohnungseigentümer auf Balkon oder Terrasse grillen?

Für das Grillen auf Balkonen oder Terrassen von Eigentumswohnungen gibt es unterschiedliche juristische Entscheidungen. So hat das Landgericht Stuttgart beispielswiese entschieden, dass ein Wohnungseigentümer bis zu drei Mal im Jahr auf seiner Terrasse grillen darf (10 T 359/96). Demgegenüber vertreten die Richter des Oberlandesgerichts Zweibrücken die Ansicht, dass Grillen kein fester Bestandteil unserer Wohnkultur sei. Damit kann die Wohnungseigentümergemeinschaft durch schlichten Mehrheitsbeschluss das Grillen auf Balkonen, Terrassen und Rasenflächen der Wohnanlage verbieten (3 W 50/93). Andererseits darf aber die Eigentümerversammlung auch per Mehrheitsbeschluss kein uneingeschränktes Grillen erlauben. So entschied das Landgericht Düsseldorf (25 T 435/90).

Rücksichtnahme beim Grillen ist oberstes Gebot.

Vor Gericht gilt bei der Beurteilung von Einzelfällen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Aber damit ein Nachbarschaftsstreit gar nicht erst vor Gericht landet, sollte jeder generell Rücksicht auf die Bedürfnisse des anderen nehmen. Rauchschwaden oder Funken, die in die Nachbarwohnung ziehen, stellen nicht nur eine Belästigung, sondern auch eine Gefahr dar. Wenn der Grill aber so aufgestellt wird, dass andere Anwohner weder durch Qualm, Funken oder entstehende Dünste belästigt werden, steht dem Grillvergnügen nichts im Wege.

Wer anstelle eines Holzkohlegrills einen Elektrogrill und Aluschalen benutzt, kann außerdem Qualm und Rauch weitestgehend vermeiden. Grundsätzlich ist es auch empfehlenswert, die Nachbarn im Vorwege rechtzeitig über eine geplante Grill-Aktion zu informieren. Am besten lädt man die Nachbarn zur Grillparty ein: Auch wenn sie die Einladung ausschlagen, ist es eine gute Möglichkeit, sie freundlich zu stimmen und Beschwerden vorzubeugen.

 

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