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Die Vorfälligkeitsentschädigung – Wann ist sie zu leisten?

Die Vorfälligkeitsentschädigung – Wann ist sie zu leisten?

Denjenigen, die für die Zahlung ihrer Immobilie eine Finanzierung bei der Bank aufgenommen haben, wird die Vorfälligkeitsentschädigung wahrscheinlich schon ein Begriff sein. Doch wann genau wird sie fällig und gibt es Fälle, in denen man drum herumkommt, die Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen? Wir klären Sie im folgenden Beitrag auf.

Was ist die Vorfälligkeitsentschädigung?

Im Leben kommt es häufig zu unvorhergesehenen Veränderungen. Diese können dazu führen, dass Sie die Finanzierung, die Sie bei der Bank für Ihre Immobilie abgeschlossen haben, vorzeitig beenden wollen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie unerwartet Geld geerbt haben und damit den Kredit abbezahlen können. Oder Sie sehen sich gezwungen, Ihre Immobilie zu verkaufen und wollen schnellstmöglich aus Ihrem Kredit rauskommen. In diesen Fällen wird jedoch auch eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig.

Die Bank hat für den Zeitraum der Finanzierung mit einem festen Gewinn durch die festgeschriebenen Zinsen gerechnet. Wird der Kredit nun vorzeitig abbezahlt, entgeht der Bank der Gewinn, der in der Zukunft durch die Zinszahlung noch ausgestanden hätte. Da dieser Gewinn der Bank jedoch vertraglich zugesichert ist, verlangt die Bank vom Kreditnehmer eine Entschädigung für den entgangenen Gewinn. Mit der Vorfälligkeitsentschädigung sichert sich die Bank also vor einem wirtschaftlichen Nachteil bei einseitiger Vertragskündigung seitens des Kunden ab.

Wie hoch fällt die Vorfälligkeitsentschädigung aus?

Die Regelungen zur Vorfälligkeitsentschädigung sind im BGB zu finden. Genaue Vorgaben zur Berechnung der Höhe der Entschädigung existieren allerdings nicht, es gibt lediglich Leitlinien des Bundesgerichtshofs. Bei Krediten, die nach dem 11.06.2010 abgeschlossen worden sind, gelten die Leitlinien, dass bei einer restlichen Vertragslaufzeit von mehr als einem Jahr höchstens ein Prozent der Restschuld von der Bank verlangt werden darf, bei einer Vertragslaufzeit von unter einem Jahr ein halbes Prozent. Seit dem 21.03.2016 müssen Banken in dem Darlehensvertrag Auskunft über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung geben.

Eine ungefähre Einschätzung der Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung können Online- Rechner bieten. Um den genauen Betrag zu erfahren, können Sie auch Ihr Kreditinstitut fragen. Dieses könnte Ihnen für die Berechnung jedoch weitere Kosten in Rechnung stellen. 

Wann ist keine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen?

Es gibt verschiedene Fälle, bei denen Sie drum herumkommen können, eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen. Einige davon nennen wir Ihnen im Folgenden.

Einer dieser Fälle ist, wenn Sie einen Darlehensvertrag mit einer Zinsbindung über zehn Jahre geschlossen haben. Dann dürfen Sie zehn Jahre nach vollständiger Auszahlung des Kredits seitens der Bank mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten den Vertrag kündigen, ohne dass Ihnen zusätzliche Kosten dafür entstehen. Bei einem Vertrag mit variablem Zinssatz dürfen Sie den Darlehensvertrag grundsätzlich sogar mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen, ohne dass die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen darf.

Ein weiterer Fall liegt vor, wenn die Bank Sie im Vertrag nicht ausreichend über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung aufgeklärt hat. Seit dem 21.03.2016 ist die Bank dazu nämlich gesetzlich verpflichtet. Kommt die Bank dieser Pflicht nicht nach, entfällt ihr Anspruch auf die Vorfälligkeitsentschädigung.

Natürlich fällt auch keine Vorfälligkeitsentschädigung an, wenn der Vertrag seitens der Bank oder einvernehmlich von beiden Parteien gekündigt wird.

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