Der Notartermin – Vorbereitung und Ablauf beim Eigentumswechsel einer Immobilie
10. November 2020Kaufen oder verkaufen Sie eine Immobilie, steht Ihnen der Termin mit einem Notar bevor. Dieser ist nötig, damit der Kaufvertrag durch die Beurkundung des Notars rechtskräftig wird. Wie Sie sich auf den Termin vorbereiten und wie ein Notartermin abläuft, erfahren Sie im folgenden Beitrag.
Wann sollte ein Notartermin vereinbart werden?
Erst wenn Käufer und Verkäufer sich auf einen Preis für die Immobilie und mögliche Konditionen zum Eigentumswechsel geeinigt haben, wird ein Notar für das weitere Vorgehen herangezogen.
Werden die Dienste eines Maklers beansprucht, sendet dieser die für einen Vertragsentwurf benötigten Unterlagen an den Notar. Ist kein Makler vorhanden, übernimmt in der Regel der Verkäufer diese Aufgabe.
Üblicherweise sucht der Käufer den Notar aus, da er derjenige ist, der die Kosten zu tragen hat. Käufer und Verkäufer können sich jedoch auch gemeinsam auf einen Notar einigen. Achtung – bei Absage eines Notartermins können Gebühren anfallen. Gehen Sie also sicher, dass Sie den Termin wahrnehmen können.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Wie bereits erwähnt, müssen der Makler oder der Verkäufer die für den Vertragsentwurf benötigten Unterlagen vor dem Termin an den Notar weiterleiten. Dazu gehören vor allem:
- Angaben zu Verkäufer und Käufer
- Angaben zur Immobilie und deren Kaufpreis
- der geplante Termin der Übergabe
- Angaben zur Finanzierung der Immobilie
- der Grundbuchauszug
- eine aktuelle Flurkarte
- eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
- ggf. der Erbschein
- Teilungserklärungen etc. bei Eigentumswohnungen
Gegebenenfalls könnten noch andere Unterlagen erforderlich sein. In diesem Falle informiert Sie der Notar darüber.
Käufer und Verkäufer müssen sich im Rahmen der Legitimationsprüfung durch den Notar außerdem ausweisen können. Bringen Sie also Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit zu dem Termin.
Was passiert bei einem Notartermin?
Sowohl der Käufer als auch der Verkäufer müssen anwesend sein, oder einen Vertreter bestimmen und diesen mit einer ebenfalls vorher vom Notar beglaubigten Vollmacht ausstatten. Bei dem Termin führt der Notar dann zu aller erst die soeben erwähnte Legitimationsprüfung durch und vergewissert sich über die Identität der Anwesenden.
Daraufhin verliest der Notar den Vertragsentwurf, den Käufer und Verkäufer meistens auch schon im Voraus zugeschickt bekommen haben, und beantwortet eventuelle Fragen. Außerdem hat der Notar die Aufgabe, beide Parteien in Hinblick auf den Kaufvertrag unparteiisch zu beraten. Eventuelle Änderungen trägt der Notar in den Vertragsentwurf ein und unterschreibt diesen schließlich.
Mit der Unterschrift des Notars ist der Vertrag rechtskräftig. Sind sich beide Parteien einig, unterschreiben Sie ebenfalls den Kaufvertrag und der Termin ist damit beendet. Um alle weiteren Schritte, wie die Eintragung der Auflassungsvormerkung beim Grundbuchamt, die Zusendung der Veräußerungsanzeige beim Finanzamt, die Zusendung der Fälligkeitsmitteilung an den Käufer sowie die Eintragung des neuen Eigentümers in das Grundbuch nach Zahlung des Kaufpreises, kümmert sich der Notar im Anschluss.
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