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Der Energieausweis – Wissenswerte Infos für Verkäufer und Vermieter

Der Energieausweis – Wissenswerte Infos für Verkäufer und Vermieter

Energieausweis, Energiepass, Wärmeausweis – viele Namen trägt das Dokument, das Aufschluss über den Energieverbrauch der Immobilie gibt. Welche Art des Ausweises für welche Immobilie nötig ist und wie lange der Ausweis gültig ist, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

Vorlegepflicht

Wenn Sie vorhaben, ihre Immobilie zu verkaufen oder zu vermieten, sind sie seit 2014 durch die Energiesparverordnung (EnEV) gesetzlich dazu verpflichtet, einen Energieausweis vorlegen zu können. Bestimmte Daten zum Energieverbrauch müssen schon bei der Werbeanzeige für die Immobilie enthalten sein. Dazu gehören neben dem Energiebedarf auch der Energieträger (z.B. Öl oder Gas) und die Art der Beheizung. Wurde der Energieausweis nach dem 1. Mai 2014 ausgestellt und enthält die Information über die Effizienzklasse der Immobilie, so muss auch diese bereits in der Anzeige angegeben werden. Sollte zu dem Zeitpunkt, an dem Sie die Werbeanzeige aufgeben, noch kein Energieausweis für Ihre Immobilie vorliegen, sind Sie von diesen Pflichten zunächst befreit. Spätestens bei der Besichtigung der Immobilie durch potenzielle Käufer oder Mieter müssen sie den Energieausweis jedoch parat haben, da Interessenten diesen inzwischen auch ohne Aufforderung einsehen dürfen.

Arten des Energieausweises

Unterschieden wird zwischen zwei Arten des Energieausweises, dem Verbrauchs- und dem Bedarfsausweis. Die beiden Ausweise unterscheiden sich in den Gebäudetypen, für die sie gültig sind, in den Daten, über die sie Aufschluss bieten und letztlich auch in ihren Kosten.

Der Verbrauchsausweis

Verglichen mit dem Aufwand des Erstellens eines Bedarfsausweises, ist der Verbrauchsausweises weniger aufwendig und somit auch kostengünstiger. Bei einem Verbrauchsausweis können Sie, je nach Anbieter, mit Kosten zwischen 50€ und 100€ rechnen. Da der Verbrauchsausweis aber lediglich auf den bisherigen Verbrauchswerten der Immobilie der letzten drei Jahre basiert und diese sich von Bewohner zu Bewohner unterscheiden, besitzt der Verbrauchsausweis weniger Aussagekraft als der Bedarfsausweis. Er gilt vor allem für Altbauten, die mindestens fünf Wohneinheiten besitzen und solche, die weniger als fünf Wohneinheiten haben, solange diese die Wärmeschutzverordnung von 1977 einhalten. Der Verbrauchsausweis ist zehn Jahre lang gültig.

Der Bedarfsausweis

Der größere Aufwand, den die Erstellung des Bedarfsausweises mit sich bringt, zeigt sich auch in seinen Kosten. Mit 400€ bis 500€ liegt er preislich deutlich über dem Verbrauchsausweis. Allerdings ist dieser durch die Ausrechnung des theoretischen Energiebedarfs der Immobilie auch genauer. Dafür wird die gesamte Immobilie überprüft und alle energieverbrauchenden Faktoren, sprich energetisch Schwachpunkte, in die Rechnung mit einbezogen. Das Ergebnis sagt dann aus, wie hoch der Energiebedarf bei einer durchschnittlichen Nutzung von Warmwasser und Heizung ausfällt. Einen Bedarfsausweis benötigen Sie, wenn es sich bei Ihrer Immobilie um einen Neubau handelt, der nach dem Jahr 2008 errichtet wurde, oder bei einem Altbau, der nicht vom Verbrauchsausweis gedeckt werden kann. Darunter fallen Altbauten, die weniger als fünf Wohneinheiten besitzen und die Wärmeschutzverordnung von 1977 nicht einhalten. Genau wie der Verbrauchsausweis, ist auch der Bedarfsausweis zehn Jahre lang gültig.
 

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