CO2-Steuer: Der Gesetzentwurf zum 10-Stufenplan wurde nun beschlossen
02. Juni 2022Bereits im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung hatten sich die Regierungsparteien darauf geeinigt, dass Mieter zukünftig nicht mehr allein die Mehrkosten für CO2-Abgaben tragen sollten. Das angekündigte Stufenmodell nach Gebäudeenergieklassen sollte bis Mitte des Jahres ausgearbeitet werden und die Kostenteilung wurde ab Juli 2022 in Aussicht gestellt. Nun ist zumindest der Gesetzentwurf zur Aufteilung der CO2-Kosten im Kabinett beschlossen worden. Was heißt das zukünftig für Vermieter und Mieter und was besagt das neue Stufenmodell? Erfahren Sie im nachfolgenden Beitrag mehr dazu.
Mieter sollen bei der Klimaabgabe entlastet werden
Vermieter haben den größeren Einfluss auf den Energieverbrauch und den CO2-Ausstoß, denn sie bestimmen über die Art der Heizung und ebenso über den Zustand des Gebäudes in Bezug auf Wärmedämmung und Energiebilanz. Dagegen können Mieterinnen und Mieter nur über ihr Heizverhalten die CO2-Emissionen und damit die CO2-Abgaben beeinflussen.
Trotzdem schultern seit Einführung der CO2-Abgabe im Jahre 2021 die Mieter diese Lasten praktisch allein. Dies soll sich nun ändern. Laut Bundesregierung sollen Mieter bei der Klimaabgabe für Wohngebäude entlastet werden. Daher brachte das Kabinett jetzt einen Gesetzentwurf auf den Weg, wonach sich Vermieter ab 2023 an diesen Kosten beteiligen müssen. Das bedeutet aber, im gesamten Jahr 2022 tragen die Mieter noch die CO2-Kosten allein.
Was besagt das neue 10-Stufen-Modell?
Das Stufenmodell soll für alle Wohngebäude gelten, in denen Brennstoffe genutzt werden, die unter das Brennstoffemissionshandelsgesetz fallen. Auch Wohn-, Alten- und Pflegeheime und Gebäude mit gemischter Nutzung sind hier mit eingeschlossen.
Nach dem neuen Modell werden die Kosten ab 2023 zwischen Vermieter und Mieter geteilt, und zwar unterschiedlich, je nach Energieeffizienz des Gebäudes. Im Gesetz ist ein Plan mit 10 Stufen vorgesehen, die sich an der Energiebilanz des Hauses orientieren, also daran, wie viel ein Wohngebäude im Jahr an Kohlendioxid ausstößt.
Die beste Stufe betrifft Immobilien, von denen weniger als 12 Kilogramm CO2 im Jahr pro Quadratmeter Wohnfläche für das Heizen in die Luft gelangen. Das entspricht dem Standard EH 55, also dem "KfW Effizienzhaus 55". In diesem Fall müssen lt. dem neuen Gesetzentwurf die CO2-Kosten vollständig vom Mieter getragen werden.
In die schlechteste Stufe fallen laut dem 10-Stufen-Modell die Gebäude, in denen 52 Kilogramm CO2 oder mehr im Jahr pro Quadratmeter Wohnfläche für das Heizen ausgestoßen werden. Hier müssen 90 Prozent der CO2-Kosten vom Vermieter und nur zehn Prozent von den Mietern übernommen werden. In Abhängigkeit vom Zustand ihrer Immobilien tragen Vermieter dann also einen Anteil zwischen 0 und 90 Prozent der CO2-Kosten.
Je energieeffizienter das Gebäude ist, umso geringer wird der Kostenanteil des Vermieters. Ein gut saniertes Gebäude zahlt sich also aus, nicht nur für die Umwelt, sondern auch für den Vermieter. Das Gesetz schafft so auch einen Anreiz für energetische Sanierung, zum Beispiel den Austausch alter Heizungen oder Fenster.
Der Stufenplan erfasst über 13 Millionen Wohnungen. Bei Gewerbeimmobilien sollen Mieter und Vermieter die CO2-Kosten zunächst je zur Hälfte tragen. Spätestens ab 2026 soll aber auch für sie „ein Stufenmodell erarbeitet und angewendet werden“, heißt es im Gesetzentwurf.
Das Stufenmodell basiert auf Daten, die im Rahmen der Heizkostenabrechnung bereits erhoben werden. Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums erhalten Vermieter mit der Brennstoffrechnung alle erforderlichen Daten, um die CO2-Kosten verteilen zu können.
Gibt es Ausnahmen von dieser Regelung?
Ausnahmen sollen beispielswiese möglich sein, wenn Vermieter keinen Beitrag zur energietischen Sanierung leisten können. Dies kann bei Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen oder auch in Milieuschutzgebieten der Fall sein.
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