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Bunte Fassaden – wieviel Farbe ist erlaubt?

Bunte Fassaden – wieviel Farbe ist erlaubt?

Malerisch bunte Häuserfassaden als Gegenentwurf zum tristen und gewöhnlichen „Grau in Grau“? Farbenfroh gestrichene Häuser erfreuen zum Beispiel viele Urlauber bei Reisen in südliche Länder oder auch nach Skandinavien. So ist es verständlich, wenn der ein oder andere auch die Fassade seines eigenen Hauses in Deutschland farbig gestalten möchte. Dabei mangelt es den Eigentümern nicht an Kreativität – doch es gilt, etliche Vorgaben einzuhalten. Diese können die Umsetzung erschweren, wenn nicht gar unmöglich machen. Erfahren Sie nachfolgend, was es zu beachten gibt.

Wo kann man sich über die Vorgaben erkundigen?

Die Regelungen sind im Baugesetzbuch, der jeweiligen Landesbauordnung und der Gemeindesatzung (Bebauungsplan) festgeschrieben. Diese drei Verordnungen muss ein Hausbesitzer bei der Farbwahl für seine Fassade beachten. Das für die Gemeinde zuständige Bau- oder Bezirksamt gibt Auskunft. Dort kann einem auch dabei geholfen werden, das Dickicht aller Regelungen zu durchblicken.

Das Einfügungsgebot nach dem Baugesetzbuch §34

Das bundesweit gültige Baugesetzbuch ist in Bezug auf die Farbwahl nur bedingt aussagekräftig. Der relevante Paragraph 34 sieht lediglich vor, dass sich ein Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen muss – es darf sich also nicht zu sehr von den anderen Gebäuden abheben. Auch wenn „die Eigenart“ und die „nähere Umgebung“ in diesem Gesetz nicht präzise definiert werden, darf die Baubehörde prüfen, ob die Farbe des Anstrichs ihrem Verständnis des Paragraphen entspricht.

Mit diesem Gesetz soll sichergestellt werden, dass ein Stadtbild oder Ortskern in seiner Anmutung erhalten wird. So ist beispielsweise bei einem Haus, das neben einem historischen Gebäude steht, der Gestaltungsspielraum kleiner als in einem Neubaugebiet.

Eigene Vorgaben der Bundesländer

Auch die jeweiligen Landesbauordnungen orientierten sich sehr stark an der Musterbauordnung auf Bundesebene: Die Gestaltung dürfe das "Straßen-, Orts- oder Landschaftsbild nicht verunstalten", heißt es darin. Wesentlich konkreter können die Vorschriften auf kommunaler Ebene werden.

Bebauungsplan und Gestaltungssatzung

Oft gibt es einen örtlichen Bebauungsplan mit Gestaltungsvorgaben für Wohnhäuser. Darin können neben Angaben zu Art und Aussehen von Dachziegeln oder Fenstern und Türen auch zulässige und unzulässige Fassadenfarben festgehalten sein.

Manche Bebauungspläne schreiben keine konkrete Farbe vor, grenzen das Farbspektrum aber ein. Dazu werden sogenannte Farbleitpläne angeboten, an denen man sich orientieren kann. Dies ist zwar eine Einschränkung, kann aber andererseits auch eine Hilfe dabei sein, die richtige Farbe für die Fassade zu finden.

Und auch wenn weder Bebauungsplan noch Gestaltungssatzung greifen, kann die Gemeinde bei der Farbwahl ein Mitspracherecht haben. Die Grundregel lautet: Die Farbe soll schön aussehen und darf nicht verunstalten. Der Eigentümer muss Rücksicht auf das Orts- und Landschaftsbild sowie auf seine Nachbarn nehmen.

Besonderheit Denkmalschutz

Noch viel strenger sind die Vorschriften bei denkmalgeschützten Gebäuden. Da gelten unabhängig von kommunalen Satzungen ganz andere Gesetze und strengere Richtlinien. Diese sollen sicherstellen, die Anmutung der Epoche, aus der das Haus stammt, zu erhalten.

Dafür ist beispielsweise ein bestimmter Anstrich oder eine gewisse Farbpalette erwünscht. Bei der Farbwahl muss dann oft der Originalzustand der Fassade berücksichtigt werden. Daneben greift dann gegebenenfalls noch der Ensembleschutz, der sicherstellen soll, dass ganze Häuserreihen in einem Stil erhalten bleiben, um ein Stück Geschichte zu bewahren.

Eine Genehmigung der Denkmalschutzbehörde gibt Sicherheit beim neuen Hausanstrich.

Sich umschauen und inspirieren lassen

Wenn alle Regelungen und Vorschriften bekannt sind und man sich im Rahmen dieser bewegt, sollte man sich gern auch in der Gegend umsehen und inspirieren lassen. Wie wirken unterschiedliche Farben auf vergleichbaren Fassaden, wie passen sie zueinander und ins Ortsbild? So bekommt man ein Gefühl dafür, welches die richtige Farbe für die eigene Hausfassade sein könnte.

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