Ihr Ansprechpartner für den Ankauf von Immobilien

Jetzt anrufen: 0461 67426338

Anbaubalkon – Wie baut man nachträglich einen Balkon an die Immobilie?

Anbaubalkon – Wie baut man nachträglich einen Balkon an die Immobilie?

Ein Balkon sorgt nicht nur für mehr Lebensqualität im eigenen Zuhause, er steigert ebenfalls den Wert der Immobilie. Wer noch keinen Balkon an seiner Immobilie hat, der kann zum Beispiel auf Anbaubalkons zurückgreifen und so nachrüsten. Auch wer bereits einen Balkon besitzt, diesen aber erneuern oder renovieren möchte, kann auf einen Fertigbalkon umsteigen. Die Anbaubalkons können – wie der Name schon sagt – nachträglich an die Immobilie angebaut werden. Wie das funktioniert, welche Arten von Balkons es gibt und mit welchem Aufwand der Anbau verbunden ist, erklären wir im folgenden Beitrag.

Vorüberlegungen zum Anbau

Überlegen Sie sich genau, was Ihre Vorstellungen zum neuen Balkon sind. An welcher Hausseite soll der Balkon angebracht werden? Wie groß soll der Balkon sein und aus welchem Material soll er bestehen? Welche Art von Geländer und Balkontür wünschen Sie sich? Bei den Entscheidungen kann helfen sich ebenfalls zu überlegen, wofür der Balkon genutzt werden soll.

Arten von Balkons

Es gibt verschiedene Möglichkeiten und Arten von Balkons, die nachträglich an die Immobilie installiert werden können.

  • Selbsttragender Balkon:

Der selbsttragende Balkon steht auf vier Stützen und wird an der Hauswand gesichert, um ihn vor dem Umfallen zu schützen. Bei dieser Art von Balkon ist kein Statiker erforderlich.

  • Teilselbsttragender Balkon:

Der teilselbsttragende Balkon ist die eigentliche als „Anbaubalkon“ bezeichnete Balkonart und steht im Gegensatz zum selbsttragenden Balkon nur auf zwei Stützen. Er wird zudem in der Hauswand verankert. Hier muss ein Statiker den Anbau überprüfen.

  • Freitragender Balkon:

Der freitragende Balkon, auch Kragarmbalkon genannt, wird komplett ohne Stützen an der Hauswand montiert. Diese Variante bietet sich vor allem dann an, wenn kein Platz für Stützen unter dem Balkon vorhanden sein sollte. Hier ist in jedem Fall ein Statiker heranzuziehen.

Je nach gewähltem Modell und Material, aus dem der Balkon besteht, schwanken die Preise bei den Balkons deutlich. Gerade bei freitragenden Balkons ist der Anbau mit mehr Aufwand verbunden, weshalb die Preise hier meist höher liegen.

Benötigt man eine Baugenehmigung?

Bis auf einige wenige Ausnahmen benötigt man für die nachträgliche Errichtung eines Balkons eine Baugenehmigung. Dafür muss man einen Bauantrag bei der örtlichen Baubehörde stellen. Dort kann man sich ebenfalls über die im jeweiligen Bundesland beziehungsweise Ort geltenden Vorschriften bezüglich des Balkonanbaus informieren. Die Landesbauordnung finden Sie zudem auch im Internet.

Um einen Bauantrag stellen zu können, werden bereits einige Dokumente benötigt. Dazu gehören neben einer kurzen Baubeschreibung der amtliche Lageplan sowie eine vom beauftragten Planer unterzeichnete Bauzeichnung und ein Gutachten zur Statik. Auch für die Dokumente zur Beantragung der Baugenehmigung muss Geld eingeplant werden.

Sie haben Fragen?

Schreibe Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an – wir freuen uns von Ihnen zu hören.

Jetzt anrufen0461 67426338